Aufsatz 
Das preußische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 und der preußisch-hessische Zollverein vom 14. Febr. 1828
Entstehung
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denke an die wirtschaftliche Eigenart etwa der Rheinlande und Posens auszu- gleichen und ein und derselben wirtschaftlichen Gesetzgebung zu unterwerfen, daß dann schließlich auch die übrigen nichtpreußischen Länder sich dem neuen System angliedern könnten. Die nationale Bedeutung des Zollgesetzes ahnte wohl damals noch kein Mensch.

Mit der Freiheit des Verkehrs im Innern sollte nach den Absichten des Ge- setzgebers der Schutz der heimischen Industrie ¹³) Hand in Hand gehen gegen das freie Hereinfluten von Waren aus den Ländern, die Preußen von ihren Märkten durch Prohibitiv-Zölle ausgeschlossen hatten. Es sollte, wie es in dem Gesetz hieß, die Zoll- linie, welche die äußere Grenze der drei westlichen Provinzen umschließe, dem inlän- dischen Gewerbefleiß durch verhältnismäßige Besteuerung der gleichartigen fremden Erzeugnisse einen billigen Vorzug sichern; dabei waren diese Schutzzölle nicht so hoch gestellt,daß ihre Wirkungen einem Verbot gleichkommen und bei dem inlän- dischen Produzenten oder Fabrikanten Neigung zum Monopol, Faulheit oder Un- wissenheit begünstigen konnten; nur bei Aufbietung aller eigenen Kräfte sollten sie ihn gegen solche Vorzüge des ausländischen Konkurrenten, die durch keine Anstrengung auszugleichen wären, verteidigen. Indem man also eine angemessene Besteuerung des äußeren Handels und des Verbrauchs fremder Waren an die Grenze legte, sollte nicht etwa die Zahl der mit Prohibitivgetzen ummauerten Handelsmächte um eine neue vermehrt werden, sollten nicht Engländer und Franzosen mit ihren eignen Waffen geschlagen und durch Einfuhrverbote ihnen der deutsche Markt verschlossen werden. Das Gesetz bezweckte nicht nur eine Erleichterung des inneren Verkehrs, sondern es sprach gradezu im Prinzip Handelsfreiheiti4¹) aus.§ 1 und§ 2 lauteten: Alle fremden Erzeugnisse der Natur und Kunst können im ganzen Umfange des Staats eingebracht, verbraucht und durchgeführt werden. Allen inländischen Erzeugnissen

¹3) Wie weit wurde damals die landwirtschaftliche Produktion, namentlich der Getreide- bau geschützt? Recht stiefmütterlich ohne Zweifel; es erklärt sich dies daraus, dass die Land- wirtschaft damals fast vorwiegend das exportierende Gewerbe war. Trotzdem zahlte der Roggen bei der Einfuhr 50 Pfg. pro Centner, der Weizen 2 Mk., also dieser das Vierfache von dem, was in der Zollgesetzgebung von 1870 für ihn verlangt wurde. Die Getreidezölle 1879: 100 kg Weizen: 1 Ml., 100 kg Roggen 50 Pfg. Vgl. Bismarcks Reden aus dem Jahre 1879(Coll. Spemann, Bd. 10 S. 164).

¹⁴) Die Handelsfreiheit in internationalem Sinne, gewöhnl. Freihandel genannt, ist zuerst in England wissenschaftlich ausgebildet worden. Ihr Grundsatz ist, daß bei freiem Handel jedes Land sich auf diejenige Produktion werfen kann, zu der es nach Lage, Bodenbeschaffenheit, Neigung der Bevölkerung besonders befähigt ist. Eine Produktion, worin ein anderes Land aus den angegebenen Rücksichten voraus sei, werde zweckmäßiger Weise auch diesem überlassen, da es vorteilhafter erscheine, die betreffenden Waren dann billig von jenem Land zu kaufen als sie teuer im eigenen Land herzustellen und die dazu verwendeten Kapitalien und Arbeitskräfte anderen Unternehmungen zu entziehen. Die Lehre besteht also im wesentlichen in einer Ubertragung des wirtschaftlichen Grundsatzes der Arbeitsteilung auch auf den internationalen Handelsverkehr. Die Theorie erscheint bestechend, doch muß sie für Deutschland zu den schwersten Mißständen führen. Man darf für den Privatmann richtige Gesichts- punkte nicht auf den ganzen Staat übertragen. Der einzelne kann sich auf eine Spezialität werfen, in der er anderen über ist; der Staat aber muß riskieren, daß ihn seine Kapitalien und Bewohner verlassen, um in den durch die Natur oder eine vorsorgliche Politik begünstigten Ländern Beschäftigung zu suchen. In der Industrie ist namentlich England, in der Landwirtschaft Rußland und Amerika mit ihrem meist besseren Boden und niedrigen Produktionskosten ein bedenklicher Konkurrent für Deutschland. Die wichtigste Aufgabe einer nationalen Wirtschaftspolitik wird der Schutz und die Entwicklung heimischer Produktion für inländischen Bedarf sein, da der einheimische Markt unvergleichlich größer und wichtiger