Aufsatz 
Das preußische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 und der preußisch-hessische Zollverein vom 14. Febr. 1828
Entstehung
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wenn jedes Glied des menschlichen Körpers unterbunden wird, damit das Blut ja nicht in ein andres überfließe. Um von Hamburg nach ôésterreich, von Berlin in die Schweiz zu handeln, hat man zehn Staaten zu durchschneiden, zehn Zoll- und Mautordnungen zu studieren, zehnmal Durchgangszoll zu zahlen. Wer aber das Un- glück hat, auf einer Grenze zu wohnen, wo drei oder vier Staaten zusammenstoßen, der verlebt sein ganzes Leben mitten unter feindlich gesinnten Zöllnern und Mautnern. Trostlos ist dieser Zustand für Männer, welche wirken und handeln möchten; die Kraft derselben Deutschen, die zur Zeit der Hansa unter dem Schutze deutscher Kriegsschiffe den Welthandel trieben, geht durch 38 Maut- und Zollsysteme zu grund. Es waren unhaltbare Zustände, als man zwar noch die Grenzen ohne Schwierigkeiten mit seiner Ware passieren konnte, dafür aber in jeder Stadt, die man berührte, eine neue Zollstätte antraf und neue Visitationen und Beaufsichtigungen zu erwarten hatte. Speziell Preußen hatte eine Zollorganisation, wie sie eigentümlicher nicht gedacht werden konnte. Nicht weniger als 60 verschiedene Zollsysteme, Tarife und dergleichen mit ebenso zahlreichen Zollschranken und Zollgrenzen bestanden innerhalb der preußischen Gebiete, die die Einführung von Produkten oder Fabrikaten entweder verboten oder mit schweren Tarifen belasteten. Als einziges Mittel schien die Verlegung der Zolllinien an die Grenze des Landes; hier konnten dann auch die indirekten Abgaben, Verbrauchssteuern(Accise) viel leichter ernoben werden als durch die Torkontrolle der Städte, wie das bisher der Fall war. In diesem Sinne hatte denn auch jene Petition Frankfurter Kaufleute, die sie an den Bundestag gerichtet, sich ausgesprochen und als einziges Mittel, das eine Besserung des deutschen Marktes verspreche, vollständige Verkehrsfreiheit innerhalb des Bundesgebiets gefordert, da- gegen Vergeltungsmaßregeln gegen solche Staaten verlangt, die durch solche Zölle, die einem Einfuhrverbot gleichkamen, die Einfuhr deutscher Waren unmöglich machten; außerdem verlangten sie Abschaffung aller Binnenzölles) und Einführung gemeinsamer Außensölle.

Aber wie wäre es möglich gewesen, in dem lose zusammenhängenden deut- schen Staatenbund eine die Interessen des ganzen deutschen Handels dem Auslande gegenüber vertretende Handelspolitik einzuschlagen? Die Unzulänglichkeit der Bundes- verfassung wie die inneren Verhältnisse der Bundesstaaten man denke an die Ab- hängigkeit Hannovers von England, Schleswig-Holsteins von Dänemark ließen eine nationale Zoll- und Handelspolitik als ein Ding der Unmöglichkeit erscheinen. Nur wenn die einzelnen Staaten auf eigene Hand vorangingen und zu einer Zollge- meinschaft sich allmählich zusammenschlossen, konnte das Ziel erreicht werden, das der Frankfurter Bittschrift vorschwebte. Inzwischen hatte sich schon die preußische Regierung ein Verdienst erworben und den Weg einer freisinnigen Handelspolitik eingeschlagen, der aus den chaotischen Verhältnissen der Kleinstaaterei mit ihren

Landwirtschaft zu bilden. Finanzzölle sollen dem Staat Geld schaffen, werden also auf Artikel gelegt, die das Land selbst nicht erzeugt, aber verbraucht, und erfüllen ihren Zweck desto mehr, je mehr sie ertragen. Indessen schliessen diese beiden Zwecke keineswegs einander aus; tatsächlich hat bei einem grossen Teil der deutschen Zölle sowohl der Schutz- wie der Finanzzweck obgewaltet; im allgemeinen sind wohl nur die Zölle auf Kolonialwaren als reine Finanzzölle zu betrachten. Sie gehören zur Gattung der indirecten und zwar der Verbrauchssteuern.

8) So heissen alle innerhalb der Landesgrenze erhobenen Zölle.