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gehrte, damit es mit der dazu nötigen Ausstattung mit Landgebiet und Macht als Boll- werk gegen die Wiederkehr französischer Rheingelüste dienen könne“. Eine einzige Schrift mit dem Titel: Preußen über Alles, wenn es will verlangte dringend Un- terordnung aller deutschen Staaten unter die Hegemonie Preußens. Diese Stimme verhallte wirkungslos; an die nationale Mission des hohenzollernschen Königtums glaubten damals wohl nur sehr wenige. Wir dürfen uns darüber nicht wundern; ist es doch bekannt, daß selbst noch im Jahre 1848, als am 28. Mai drei pommersche Abgeordnete in der Paulskirche in Frankfurt a. M. den Antrag stellten, die oberste Reichsgewalt der Krone Preußen erblich zu übertragen, dieser Antrag das stürmische Gelächter des ganzen Hauses erregte und ihn selbst ein Georg von Vincke, der lang- jährige Führer der Liberalen im preußischen Landtage, für unzeitgemäß erklärte.
Da nun aber Osterreich gar kein Interesse mehr daran hatte, das alte habs- burgische Kaisertum über Deutschland wiederhergestellt zu sehen, während es von einem machtvollen Preußen nur Gefahr für seine führende Stellung im Bundestag be- fürchtete, glaubten die österreichischen Staatsmänner, vor allem Metternich, beson- ders klug zu handeln, wenn sie schon bei den Friedensverhandlungen des Jahres 1814 den Rheinbundskönigen, überhaupt den Staaten zweiten und dritten Rangs in ihren Unabhängigkeitsgelüsten auf Kosten der Einheit des neuen Deutschland Zuge- ständnisse machten und ihnen ihre volle Souveränität(la plénitude de la souveraineté, wie es in dem Friedensinstrument hieß) verbürgten.
Was unter diesen Umständen aus den hochfliegenden Hoffnungen, mit de- nen man sich bezüglich einer nationalen Wiedergeburt Deutschlands getragen hatte, werden mußte, läßt sich begreifen.
Was dort in Wien nach unsäglich langen und schleppenden Verhandlungen über Deutschlands Neugestaltung zum Beschluß erhoben wurde, war so dürftig und den bescheidensten Ansprüchen an ein nationales Ganze so wenig entsprechend, daß einzelne Regierungen in einer Anwandlung von Scham bei der Verkündigung von Deutschlands neuer Verfassung, wie sie die Wiener Bundesakte enthielt, erklärten, „daß sie ihr nur um deswillen zugestimmt hätten, damit überhaupt nur etwas zustande käme“.
Niemals wohl, sagt v. Sybelꝰ), ist einem großen, mit Siegeslorbeer ge- krönten Volke eine kümmerlichere und trostlosere Verfassung zu teil geworden, wie die war, die durch die Wiener Schlußakte dem deutschen Volke beschert wurde. Deutschland kehrte nahezu in denselben Zustand zurück, in dem es sich zur Zeit des verfallenden alten römischen Reichs deutscher Nation befunden hatte, in den Zu- stand einer nur lose mit einander zusammenhängenden Masse von einzelnen Staaten, ohne nationale Einrichtungen, ohnmächtig nach außen, unfrei im Innern, gefesselt an den starren Begriff fürstlicher Souveränität und an den beherrschenden Einfluß der ebenso einheits- wie freiheitsfeindlichen Metternich'schen Politik.“ Fortan lebte der Einheitsgedanke nur noch in den Liedern der deutschen studierenden Jugend auf den Universitäten, oder er zog sich ganz zurück von dem öffentlichen Leben in die stille Studierstube des Gelehrten, der Dichter und Denker; aber selbst dahin folgte ihm
2) Die Begründung des deutschen Reiches durch Wilhelm I. Bd. I S. 52.


