Aufsatz 
Bemerkungen zu einigen Reden des Isaios
Entstehung
Einzelbild herunterladen

17

Gunſten des Chaireſtratos entſchieden worden ſei. Man würde jedoch irren, wenn man auf Grund der§§. 36 und 37, 45 einen früheren Proceß und ein über die Adoption oder Aechtheit der Alkekinder gefälltes Urtheil vorausſetzte; denn es ſcheint auch der hier erzählte Vorgang nichts weiter zu ſein, als jene Verpachtung,) die, ob⸗ gleich vom Archon vorgenommen, doch noch rechtzeitig von den anweſenden Richtern eingeſtellt wurde. Daß aber dadurch ſchon ein Präjudiz für unſern vorliegenden Fall geſchaffen ſei, kann nur der Redner, der eben des Gegners Recht möglichſt herabſetzt, von ſeinem Standpunkte aus behaupten. Da 699œ☛ακα nur dann da ſein konnten, wenn Philoktemon und Ergamenes Adoptivſöhne und Vermögen hinterlaſſen hatten, ſo mußten die Verwandten das eine oder andere oder beides in Abrede ſtellen. Die Adoption ſcheinen ſie nicht angegriffen zu haben, da ſonſt Iſaios bei dem Beweis der Gültigkeit des Philoktemon'ſchen Teſtamentes, in dem Chaireſtratos adoptirt war, darauf zurückge kommen wäre. Viel einleuchtender war ein 2. Einwand, der wohl dahin lautete: Jedermann weiß ja, daß Philoktemon keine Güter hinterlaſſen, wie wir oben angenommen, oder daß dieſe(nach Bunſens Anſicht) von Euktemon geerbt waren, daß alſo in beiden Fällen das Vermögen dem Euktemon gehört und nicht den angeblichen Waiſen. Damals waren die Alkekinder offenbar als Erben des Philoktemon abgewieſen worden und nicht als ſolche des Euktemon; es kann alſo jetzt recht paſſend die andere Frage aufgeworfen werden: Sind es Kinder des Euktemon oder nicht? Abſichtlich ſpricht hier Iſaios zweideutig und will ſo den Richtern die Meinung beibringen, als handle es ſich auch jetzt um Philoktemon's Vermögen und nicht um das des Greiſes, ähnlich wie in§. 3, wo auch der Tod des Philoktemon und der jetzige Proceß unchronologiſch zuſammengeworfen werden.

Wenn man§. 46: usμαομισάνε Evxriεοeνos vi‿ν ενα νννσνυσσιꝶι§. 51: 10 ex xννν εν‿ οwακτ⁷οeνοο tναB*οννωQ,,§. 10: ds να mσνν§υιπð õOQMxvi- 0 νοο 1οιπσο von der Hypotheſis gar nicht zu reden mit anderen Stellen ver⸗ gleicht, wie§. 4: à0εα ασςσ τκαφαηαα‿στμασιι m§. 12: dno vναx§. 17: oOfrtres νιτονο yαονςαε̈⁴εααᷣνςσmςσασ§. 24 und 26: dο τ τν νμυπ τοεασρννεκοοντοσεινν πασα⁴ον en ôrroĩs elciyyε, ⁶ε νεμέιεισοωνι τ⁴ςεοτοο ob⁴s Aöyον ενπιιεᷣετο υνιοο ε⁴ον rijονοο oug œr dεααρ⁶ννν ιμεααμηανᷣενοιναακς νννασoονα α£⁊̃x νενονοαουι τG õbxr. §. 28, 45, 56, 57, 58, 59: ſo muß es auffallen, daß bald das erſte Kind bald beide als Söhne des Alten in der Diamartyrie angegeben werden. Abgeſehen von§. 26, könnte man vielleicht aus dem Pluralis der Perſonen, in dem die Verba œονοειεν *ανέαοενοεσνεν, 0,ονο† ſtehen, ſobald die 2 Kinder gemeint ſind, und aus dem Sin⸗ gularis, wenn nur der älteſte erwähnt wird, ſchließen, Androkles habe etwas Anderes beſchworen als die andern.**) Nach den in der Anakriſis gemachten Ausſagen ſind frei⸗ lich 2 rechtmäßige Söhne des Euktemon und einer Lemnierin oder der Kallippe beſchworen

2⁸) vgl. Platner. *³) vgl. Schömann comment. z.§. 10 u. 62, der ſich nicht ganz gleich bleibt.