Aufsatz 
Bemerkungen zu einigen Reden des Isaios
Entstehung
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Ein Athener Namens Euktemon, vielleicht derſelbe, der Ol. 94,1 Archon war,) hatte die Tochter des Kephiſiers Mixiades geheirathet und aus dieſer Ehe 3 Söhne, Philoktemon, Ergamenes und Hegemon, und zwei Töchter bekommen, von denen die eine mit Phanoſtratos, die andere mit Chaireas vermählt war. Nach einem langen, glück⸗ lichen Familienleben**) folgte der hoch bejahrte Euktemon den Ueberredungskünſten einer gewiſſen Freigelaſſenen(oder Sklavin) mit Namen Alke, verließ ſein Haus und die Angehörigen und war nicht gerade abgeneigt, die Kinder der Alke aus der Ehe mit einem gewiſſen Dion entweder an Kindes Statt anzunehmen oder doch durch aus⸗ geſetzte Legate reichlich zu bedenken. Als aber Euktemon den Verſuch machte, den älteſten Sohn der Alke in die Phratrie einzuführen, widerſetzte¹) ſich der damals allein noch lebende Sohn Philoktemon, indem er ſich auf ſeine Rechtmäßigkeit und allei⸗ niges Erbrecht berief, und brachte auch die Phratoren dazu, das übliche Opfer,oνοειον, zurück- und ſomit das Anſinnen des Greiſes abzuweiſen. Darüber nun aufgebracht ver⸗ lobte ſich dieſer mit einer attiſchen Bürgerin und drohte mit einer womöglich völligen Enterbung des Sohnes. Um dieſe neue Schmach des Hauſes und größere Verfeindung zu verhüten, willigt endlich Philoktemon auf Zureden der Verwandten in eine bedingte Einführung in die Phratrie: einer der Söhne der Alke ſolle nämlich enl Orofe Erben des Euktemon werden, d. h. von den Immobilien nur&ν Ʒ( ein Gütchen bekommen; dieſe Verabredung wird auch nach dem Tode des Philoktemon vor den Zeugen Chaireas und Phanoſtratos ſchriftlich abgefaßt und bei dem Kephiſier Pythodorus hinterlegt.

Die Sache änderte ſich jedoch bald. Philoktemon, der keine Kinder hatte, adoptirte Chaireſtratos, den Sohn ſeines Schwagers Phanoſtratos und ſetzte ihn in einem Teſtamente zum Erben ein. Etwa 2 Jahre nach Philoktemons Tode*) überredeten aber die Verwandten Androkles und Antidorus im Einverſtändniß mit Alke den ſchon altersſchwachen Greis, jenen Vertrag, der ja für die Kinder der Alke ſehr ungünſtig laute, aufzuheben und auf dem Wege der Veräußerung das Vermögen jenen Alkekindern in die Hände zu ſpielen, da ſonſt die Immobilien, die αreo ouof, an die Töchter und Entkel geſetzlich kommen müßten. Euktemon geht darauf ein; jener teſtamentariſche Akt oder eigentlich Pakt wird vor dem Archon zurückgenommen, trotzdem daß Pythodorus einwendet, es müſſe zuerſt ein Vormund für die Tochter des verſtorbenen Zeugen Chaireas beſtellt und deſſen Einwilli⸗ gung eingeholt werden, und alsbald wird ein großer Theil der Güter²) zu Geld gemacht. Daß bei dieſem Geſchäfte Androkles und Antidorus ſich ſelbſt nicht vergeſſen haben, gibt der Redner ſehr deutlich zu verſtehen. Damit aber nicht zufrieden ſuchen ſie Mittel und

⁴⁰) Vgl. Ausgabe von Dobſon praefat. von Luzach., der ſonderbarer Weiſe aus dieſer Rede eine in Athen geſetzlich erlaubte Bigamie folgert. Vgl. Reiske S. 157, der auch von 2 Gemahlinnen ſpricht. Dagegen vgl.§. 21(134) ατααμιeνά τνννυνα᷑rd va ods æœdas a ry olxiαeν*ν ꝓφmακ.

5⁰) Vgl.§. 18 ff.

51)§. 22.

)§. 29 ff.

53)§. 33.