Aufsatz 
Bemerkungen zu einigen Reden des Isaios
Entstehung
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fige Ueberſetzung und den Index Graecitatis Isaicae das Studium unſeres Redners er⸗ heblich gefördert. Auch hat Reiske die Bemerkungen und Conjecturen des Scaliger, Taylor, Topham und Brulart, die er durch Vermittelung von Freunden bekam, ſorg⸗ fältig zu Rathe gezogen. Faſt den gleichen Werth hat die Ausgabe des Engländers William Jones durch ihre Bemerkungen, engl. Ueberſetzung und Commentar zum atti ſchen Erbrecht, erſchienen zu Oxford 1779. Erwähnt kann noch werden die in Paris 1783 herausgekommene und von Auger bearbeitete Ausgabe mit einer franzöſiſchen Ueber⸗ ſetzung. Bis dahin waren blos 10 Reden bekannt; 1785 aber gab Thomas Tyrwhitt zu London die Meneclea aus einem cod. Laurentianus heraus, die dann ſpäter in der zu Zürich 1814 erſchienenen Ausgabe von J. Caſp. Orelli ebenfalls abgedruckt wurde. Angelo Mai vervollſtändigte(1815) durch den in einem codex Amdbrosianus entdeckten 2. Theil die Rede über die Erbſchaft des Kleonymos. Eine gewiſſenhafte Textkritik übte jedoch erſt Immanuel Becker. Er hat 6 codices benutzt, die er mit den Buchſtaben A. B. L. P. Q. Z. bezeichnet; der beſte und älteſte(A) ſtammt nach Oſſan*) aus dem 14. Jahrhundert. Der Vollſtändigkeit wegen mag hier noch die Ausgabe von Dobſon (London 1828) erwähnt werden, der im Texte Bekker, in der Erklärung Reiske wieder⸗ gibt. Schömann, der der Hauptſache nach dem Bekker'ſchen Texte gefolgt iſt, aber mehr als Bekker Rückſicht auf die Aldina genommen hat und noch einen Pariſer Kodex zum 1. Theil der 1. Rede verglichen, hat in ſeiner zu Greifswalde 1831 erſchienenen Ausgabe*) alle aus Dionys geſammelten Fragmente aufgenommen und durch ſeine ausführliche Vor⸗ rede und gelehrten Commentar ſich große Verdienſte um die Erklärung des Iſaios er⸗ worben. Die zu Paris 1847 erſchienene Ausgabe: Antiphontis, Andocidis, Lysiae, Isaei orationes Graece ex recens. Baiter et Saupp. cum translatione reficta a Carolo Müllero bietet vielfach einen beſſern Text und eine kürzere und kraftvollere lateiniſche Ueberſetzung als die Reiske'ſche, obſchon dieſe die Grundlage jener iſt.

Nach dieſen Betrachtungen einleitender und allgemeiner Art wende ich mich nun zum eigentlichen Thema. Wegen Mangels an Raum und Zeit wie Ueberfälle des Stoffes habe ich es für zweckmäßig erachtet, zunächſt nur 2 Reden des Iſaios, die über die Erbſchaft des Philoktemon und über die des Hagnias einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Ich habe mich dabei, wenn auch nicht ausſchließlich, ſo doch vornehmlich von der Rückſicht auf 2 Kapitel des attiſchen Erbrechtes leiten laſſen, da dieſe Reden es ja gerade ſind, durch deren Auffaſſung die Annahme eines Erbrechtes des Vaters und der Mutter nach kinderloſem Ableben des Sohnes hauptſächlich bedingt iſt. Daher habe ich vor Allem auch diejenigen Stellen aus der Rede des Philoktemon herausgenommen, die für oder gegen die Erbberechtigung des Vaters zu ſprechen ſcheinen, ſchicke jedoch den Inhalt und Gegenſtand der Rede, um nicht immer wieder ſpäter auf ihn zurückkommen zu müſſen, gleich hier ſo kurz wie möglich voraus.

4⁷) Vgl. Schömann praef. ¹⁵) Isaei Orationes XI cum aliquot deperditarum fragmentis rec. annot. criticam et comment. adjec. Georg. Fried. Schoemann Gryphiswaldiae 1831.