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„Euer Freund Georg Fritz“, leſen, um das zu begreifen. Da führt er manchmal zwanzig und mehr einzelne Punkte an, an die er erinnert oder die er weiter zu verfolgen bittet. Da handelt es ſich um Beſtrafung von Wilddieben, um Streitigkeiten zwiſchen den Beamten, um Schlägereien zwiſchen feind⸗ ſeligen Dorfnachbarn, um Pferdekauf für den Marſtall, um Einräumung freier Wohnung für Beamtenwitwen und ſonſtige Unterſtützungen, kurz um alle die kleinen Angelegenheiten, welche in der Verwaltung hundertfach vorkommen. Alles das wird mit demſelben liebevollen Eifer und derſelben Gewiſſenhaftigkeit behandelt. Als Hauptfaden aber zieht ſich durch die ganze Correſpondenz Georg Friedrichs mit ſeinem Kanzler die Sorge um den Verlauf der vielen langwierigen Proceſſe, welche die Grafen von Waldeck um ihren ererbten Beſitz, der ihnen von verſchiedenen Seiten ſtreitig gemacht wurde, ausfechten mußten. Es han⸗ delte ſich in denſelben nicht nur um die Waldeckiſchen Stammlande, ſondern auch um nicht lange vorher ererbte Beſitzungen: um die Grafſchaft Cuylenburg und damit verbundene Herrſchaften in der holländi⸗ ſchen Provinz Geldern, um die Grafſchaft Pyrmont, die Herrſchaft Tonna in Thüringen und um alte Anſprüche in Oſtfriesland. Dieſe Streitigkeiten wurden ſchließlich nach mühſamen und faſt endloſen Verhandlungen zu Ende gebracht, freilich nicht ohne Darangabe eines großen Teils der Waldeckiſchen Anſprüche. Georg Friedrich verfuhr darin nach dem Grundſatz, wie ihn ſein Biograph J. G. v. Rauchbar mit ſeiner Zuſtimmung ausſpricht: ¹) „Bei ſolchem guten Vorhaben(nemlich die durch das Kriegsweßen gantz Verwüſtete Graffſchafft und œconomica wiederum in auffnahme zu bringen) betrachteten Sie ſonderlich, Wie die Wohlfahrt eines Staats und Landes guten Theilßs auch darin beſtehe, daß mann mit einem Zumahlen mächtigeren Benachbarten in guter Vertraulichkeit und auſſer ſtreit lebe.... wie auch die bißherige Experienz gezeigt hatte, daß bey dergleichen differenzien der
ſchwächere meißtentheilß leiden müße, und daß ſolche ſtrittigkeiten ein ſtäter Zunder zu großen ohngelegenheiten, und ein Krebs, ſo das andere Vermögen verzehret, ſein.“
Nach drei Seiten hin hatten die Grafen von Waldeck(es regierten damals zwei Linien, die neuere Eiſenbergiſche, welcher Georg Friedrich angehörte, und die Wildungiſche, welcher das heutige Fürſtenhaus entſtammt,) ihren Beſitz zu verteidigen: nach Weſten hin gegen das Erzbistum Köln, nach Norden gegen das Bistum Paderborn und nach Oſten gegen die Landgrafen von Heſſen⸗Caſſel. Dazu kamen noch einige kleinere gütlich beigelegte Differenzen mit Heſſen⸗Darmſtadt an der Südgrenze von Waldeck gegen die Herrſchaft Itter. Überall ſchrieben ſich die beiderſeitigen Anſprüche von alter Zeit her, überall aber wurde der Conflict durch die Wirren des 30 jährigen Krieges weſentlich verſchärft. Es ſollen im folgen⸗ den, da der Raum nur knapp bemeſſen iſt, zunächſt nur diejenigen Streitigkeiten etwas näher betrachtet werden, bei denen es ſich um die Verteidigung des Beſitzes der Waldeckiſchen Grafen gegen die Erzbiſchöfe von Köln und um die Behauptung der Grafſchaft Pyrmont handelte.
Am heftigſten und auch in das Wohl und Wehe der Bevölkerung tief eingreifend war der Streit um dieſe Gebietsteile, denn der fanatiſche Erzbiſchof Ferdinand hatte ſich während des 30 jährigen Krieges mit Gewalt in Beſitz derſelben geſetzt und die katholiſche Lehre zwangsweiſe eingeführt. Wir folgen hier namentlich dem Kanzler Georg Friedrichs, Joh. Vietor, welcher der Hauptunterhändler in dem Kölniſchen Streite auf Waldeckiſcher Seite war und denſelben in ſeinem opus decisionum decis. VII- XVI be⸗ handelt hat. ²) Die Gegenſtände dieſes Streites waren die Herrſchaft(dynastia) Düdinghauſen, die Herrſchaft Aſtinghauſen, gewöhnlich die Aſtinghäuſer Grund genannt, die Herrſchaft Canſtein, das Dorf Goddelsheim, außerdem wurden kleinere Differenzen mit den Mönchen des Kloſters Glindfeld beigelegt. Hier haben die Waldeckiſchen Grafen den größten Teil ihrer Anſprüche fahren laſſen müſſen; die betref⸗ fenden Ortſchaften bilden jetzt in der Mehrzahl einen Beſtandteil des preußiſchen Kreiſes Brilon.
1) J. G. v. Rauchbar, Leben und Thaten des Fürſten Georg Friedrich von Waldeck. S. 15. 2) B. Johannis Vietoris, j. u. D. et quondam celsissimi Principis Waldeccensis Gancellarii, Dicasterii Waldec- censis Decisionum opus etc. Gorbachii Typis Flertmannianis. o. J.


