24 VI Stiftungen und Anterſtützungen von öchülern.
Milde Stiftungen zur Unterſtützung armer Schüler ſind nicht vorhanden.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 26. April morgens 7 Uhr. Die Prüfung neu aufzunehmender Schüler findet Montag den 25. April morgens 9 Uhr ſtatt und wird gleichzeitig den ortsanweſenden Schülern der Stundenplan mitgeteilt.
Die in Sexta Aufzunehmenden müſſen 3 Jahre hindurch eine Elementarſchule mit Erfolg beſucht haben. Alle Aufzunehmenden haben den Geburtsſchein, ein Zeugnis ihrer bisherigen Lehrer bezw. ein Abgangszeugnis von der bisher von ihnen beſuchten Lehranſtalt, den Impfſchein, oder, falls ſie über 12 Jahre alt ſind, den Schein über ſtattgehabte Revaccination vorzulegen.
Das Schulgeld beträgt für die Sexta und Quinta 70, für die Quarta und Untertertia 80, für die Obertertia und Sekunda 90 Mk. Anmeldungen nimmt entgegen der Rektor:
Prof. Dr. Ebersbach.
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