Aufsatz 
Staats-, Wirtschafts- und Sozialpolitik auf höheren Lehranstalten : ein Entwurf / von Karl Fischer
Entstehung
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Keime zum Christlichen vorhanden sind(3. M. 19, 17). so ist es doch Christus erst, welcher dasneue Gebot der Liebe gab, welcher die Nächstenliebe eine Bethätigung der Gottesliebe ist, welche sich auf alle Menschen und alle Gelegenheiten ihrer Bethätigung erstreckt. Christus erst hat alle jene Schranken weggeräumt. ¹) Auch nach seinem Sinn ist das Eigentum Gottes Gabe und derEigentümer im Grunde nur Verwalter, Haushalter Gottes, der dem Gebot der Nächstenliebe alles zu opfern hat, denn nur das ewige Gut hat er unter allen Umständen zu bewahren. Nicht als ob die irdischen Güter über- haupt wertlos oder gar verwerflich wären, sie sind aber relative Güter, nämlich insofern sie dem höchsten Gute dienen. Die Knechte sollen ja mit ihrem Pfunde wuchern, aber in dem Einen Geiste, jeder soll in seinem Beruf und Amt arbeiten(1. Cor. 7, 20 ff.). aber bedenken, dass Ein Herr ist; damit aber jeder auch so wirken kann, an der Stelle, wohin er berufen ist, müssen die Andern für ihn eintreten, wenn ihm dazu die Mittel fehlen; die äufserste Armut vom Nächsten abwehren helfen, ist christliche Pflicht; der Unter- schied zwischen Arm und Reich besteht im Christentum insofern, als dies fordern muſs, dals dieser soweit ausgeglichen werden muls. damit Jeder seinen Beruf im Reiche Gottes. soweit diese Welt in Betracht kommt, erfüllen kann, denn auch allzugrolser Reichtum ist sehr häufig hierin hinderlich(Mat. 19, 17 ff., Luk. 6, 24); daher die Vorschrift: Wer dich bittet, dem gieb!(Mat. 5, 42, Luk. 6, 30). Arbeiten soll der Christ wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen (2. Thess. 3. 10)auf dals er habe zu geben den Dürftigen (Eph. 4, 28),mit stillem Wesen soll er arbeiten(2. Thess. 3, 12). Nur in diesem Sinne erkennt auch das Christentum das Eigentum an; mit der Miſsachtung der Arbeit ist die Milsachtung des Eigen- tums verbunden, wie mit dem Ertrag beider die Pflicht der Liebes- thätigkeit, die aber in keiner Weise gebunden ist(2. Cor. 9, 7). Und der Zweck dieser Thätigkeit ist eben, daſs Gottes Weltplan zur Ausführung gelange durch die nôtige Ausgleichung der Besitzunter- schiede(2. Cor. 8, 14). Und für den Gebenden liegt der Segen darin, dals ihn Gott genügsam macht; da aber Genügsambeit nicht bloſs die sittliche Folge, sondern auch die Voraussetzung des Gebens ist, so heiſst es im Sprüchwort:Der Arme giebt sich reich, der Geizhals nimmt sich arm.

¹) Vgl. Uhlhorn, Die christliche Liebesthätigkeit I. Bd.