Aufsatz 
Festschrift zu der am 7. Januar 1897 stattfindenden Einweihung des Goethe-Gymnasiums in Frankfurt/M., hrsg. v. Lehrerkollegium
Entstehung
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Judaeos vocitari' und(Ann. VI, 42): ‚civitas-saepta muris neque in barbarum corrupta. Aber es ist klar, daß hier ‚in barbarum- nur heißt ‚auf barbarisch(Adj. mit Frgänzung von modum) oder nach Art, Sitte, Weise der Barbaren(in barbarüm= barbarorum sc. modum) oder nach Barbarenart(mit Annahme eines Substantivs barbarum', wie es Georges thut). Identität mit dem Subjekt ist im ersten Beispiel überhaupt unmöglich; im zweiten Beispiel wird sie dadurch verhindert, daß es nicht heißt iin barbaram':

eine Uber einstimmung im Genus, welche die franz. Kon- struktion mit ‚en gleichfalls verlangen würde.

Dagegen tritt uns die völlige Identität des mit iin ver- bundenen Nomens und des Subjektes seines Satzes sofort ent- gegen, sobald wir das Gebiet des afrikanischen Latein berühren. So lesen wir bei Apulejus(Met. IV): ‚alius asinus- offunditur iacensque in mortuum non-tentavit exsurgére. Da nun der unter seiner Last zusammengebrochene und zals ein Toter, als tot daliegende Esel trotz aller Zwangsmittel nicht- mehr zum Aufstehen zu bewegen war, so berieten die Räuber, was sie thun sollten, ‚ne tamdiu mortuo, immo vero lapideo asino servientes fugam morarentur= um nieht wegen des schon toten, ja stocksteifen Esels in ihrer Flucht aufgehalten zu werden:, Mit diesem Satze ist die Identität eines zasinus iacens in mor- tuum unda. mortuus: auch durch den Schriftsteller selbst sprachlich vollauf bestätigt. Daß Apulejus übrigens Vergleich- barkeit und Identität nicht miteinander ver wechselt, zeigt er in Met. VI, wo er von der infolge starker Betäubung zusammen- gebrochenen, aber aus ihr später wieder erwachenden Psyche sagt: iacebat immobilis et nihil aliud quam dormiens cadaver. So sagt Lucius(III) beim Anblick der Zauberin: praesentis tantum facti stupore defixus quidvis aliud magis videbar esse quam Lucius. Sic vigilans somniabam.. tandem reversus ad sensum praesentium etc.(s. u.).

Schon hier soll darauf hingewiesen werden, daß solche Identitätsbestimmungen mit ‚in oft in der Weise aufzufassen sind, daß sie gewissermaßen als Personifikationen von Rigenschaften oder Zuständen aufgefaßt werden, welche das dadurch bestimmte Subjekt(oder Objekt) ‚in sich aufweist,