— 155—
ihre Person hat es mir auch noch in anderer Beziehung ange- than, als bloß in der, daß ich ihr Vormund bin; ‚sie fesselt mich auch noch anders denn als ihren Vormund“ Es mag vor- läufig noch dahingestellt pleiben, ob es hierbei im Lat. ‚in tutore“ oder ‚in tutorem’ heißen würde: schließlich wurde aus letzterem doch ‚in tutore' und so aus beiden das eine ‚en tuteur“ Cäsars (B. G. I, 43) eadem quae in mandatis dederat paßt schon wegen der neutralen Beziehung nicht hierher.
Auf jeden Fall sind auch die Beispiele, die man mit ‚in c. acc“ aus dem oben bemerkten Zeitraum heranziehen könnte, aus denselben Gründen, wie die mit ‚in c. abl.“ nicht ausreichend und stichhaltig. Wenn wir bei Terenz(Hec. 149 vgl. 102) lesen: hoc in rem-vostram est'’, so heißt das nicht: ,das ist[ganz eure Sache“, sondern: ,das gehört zu eurer Sache“, ‚paßt in euren Kram’. Wenn Cicero sagt: ,res est in vadimonium“, so heißt das nicht: ,die Sache ist[(dasselbe wie] eine Bürgschaftsleistung, sondern: ,die Sache ist bis zur B. gediehen, es kommt zur Bürg- schaftsleistung“. Wenn wir bei Vergil(A. XI, 770 f.) lesen von einer ‚pellis aenis in plumam squamis auro conserta“, so war weder das Fell noch das Schuppenzeug(dasselbe was) eine Feder(ist), sondern es heißt nur: jede Schuppe war so gemacht und aufgelegt, daß sie ‚in die Form einer Feder gegossen, nach einer F. gemacht“ zu sein schien, und daß der Schuppenbezug ‚auf ein Gefieder hinauskam’— es war also ein Fell, mit ,federartig gemachten und aufgelegten Schuppen überzogen. Wenn wir bei Livius (XXII, 25) lesen: ‚M. Minucium prope in custodiam habitum“, so heißt das nicht: M. Minucius sei als Wache oder gar als Wächter angesehen worden', sondern nur: M. M. sei unter Auf- sicht gestellt worden“; ‚in custodia zu lesen und dann mit Georges zu übersetzen,„M. M. sei wie ein in Haft befindlicher be- handelt worden“, ist also gar nicht nötig— aber selbst dann würde nur eine Vergleichung der Behandlung des M. mit der anderer Häftlinge angestellt, aber nicht ausgedrückt sein, daß er auch selbst ein Häftling war, wie es doch die franz. Konstruktion mit ‚en’ verlangen würde. Am meisten scheint hierher das be- kannte ‚in barbarum’ des Tacitus zu passen. Er schreibt (Hist. V, 2): ‚accolas Idaeos aucto in barbarum cognomento


