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Gewiß ist es eine schöne Aufgabe der öffentlichen Blätter den Schutz des Schwachen gegen den Starken, des Ohnmächtigen gegen den Mächtigen zu übernehmen, ja man darf sie nicht tadeln, wenn sie hier auch den nicht immer leicht zu erreichenden Rechtsspruch zu ergänzen suchen, aber die Art, wie manche das Geschäft treiben, ist geeignet das UÜbel zu vergrößern, indem sie das Pflichtgefühl untergraben und einer krankhaften Reizbarkeit Vorschub leisten, und überdies die zum festen Bestehen gesellschaftlicher Ordnung erforderliche Autorität erschüttern.
Das Pflichtgefühl kann uns auch nötigen unsere Ehre gering zu achten und der uns verurteilenden»öffentlichen Meinung« Trotz zu bieten. Nicht unrecht hat Faust, wenn er klagt, daß die reformatorischen Geister oder, wie er bitter sagt, die wenigen die etwas von der Wahr- heit erkannt haben, darum leiden mußten.»Die thöricht genug ihr volles Herz nicht wahrten, dem Pöbel ihr Gefühl, ihr Schauen offenbarten, hat man von je gekrenzigt und verbrannt.« Die Geschichte ist reich an solchen Märtyrern der Wahrheit bis zu der Person des göttlichen Erlösers, dem die Kriegsknechte zum Spott die Dornenkrone als Königskrone aufsetzten, und der jetzt die himmlische Krone trägt als der König der Ehren. Aber recht hat Faust nicht, wenn er solches Unterfangen thöricht nennt, denn wer eine bessere Erkenntnis der Wahrheit in sich trägt, wer einen reformatorischen Beruf in sich empfindet, dessen Pflicht ist es auch, ohne Rücksicht auf Ehre oder Schande»durch schlechte und gute Gerüchte« seinem Berufe zu folgen. Er darf allerdings darauf vertrauen, daß die Wahrheit doch einmal zum Siege kommen wird, wenn ihn seine Zeit auch verkennt und verdammt.
Zusammenfassung und Hervorhebung besonders wichtiger Punkte.
Schauen wir nun auf den Weg zurück, den wir gegangen sind, und stellen wir einige Mark- und Merksteine auf! Die Ehre in ihrer idealen Bedeutung ruht auf der Würde der menschlichen Persönlichkeit, sie ist eine Ausstrahlung derselben.
Als solche ist sie durch äufzere Angriffe unverletzbar, nur der Träger selbst kann sie beschädigen und verlieren.
Die allen angeborene Würde und somit die Ehre kann aber durch eigenes Verdienst gesteigert werden; zu der angeborenen kommt eine erworbene Würde und Ehre hinzu.
Jeder Mensch hat Anspruch darauf als im Besitze der allgemeinen Menschenwürde be- handelt und in diesem Anspruche durch das Recht geschützt zu werden-
Für die auf der erworbenen Würde ruhende Ehre giebt es keinen Rechtsschutz, soweit ein Verlangen positiver Ehrbeweise darauf gegründet wird. Wie sollte man auch den rechten Maßstab finden?
Wie ich die Achtung meiner Würde von andern verlangen kann, muß ich aber auch die Wirde der andern achten und darf ihnen die gebührende Ehre nicht vorenthalten.
Die nicht im Anspruch auf positive Ehrerweise geschützte erworbene Würde wird doch bei jedem sittlich gerichteten Gemüt die Achtung finden, der sie selbst nicht bedarf. Ehrer- bietung, Ehrfurcht, Bewunderung menschlicher Größe ist ein wesentlicher Bestandteil der Erziehung.
Auf dem idealen Werte der Persönlichkeit ruht nun das wahre Ehrgefühl.
Aber hier treten schon leicht Verwechselungen ein, denn es begegnet uns oft, daß wir in dem. was wir haben, unseren Wert suchen und nicht in dem, was wir sind.
Noch breiter wird das Gebiet des Irrtums, wenn die Ehre nun nicht mehr auf dem eigenen Gefühl unserer Würde ruht, sondern auf der Wertschätzung durch die andern. Dann


