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haben wir nur noch ein reflektiertes Dasein. Das Bild, welches wir aus dem Spiegel der vöffe lichen Meinung« zurückwerfen, tritt an die Stelle unserer Persönlichkeit. Nun wandelt a das Ehrgefühl in Ehrgeiz. Nicht etwas zu sein, sondern etwas zu gelten wird das Ziel
„Da öffnen sich die Thore allen möglichen Lastern. Hochmut und Kriecherei, i- maßung und Schmeichelei gesellen sich zu einander. An die Stelle der Wahrheit tritt, der Sel. Nicht jener edle Wetteifer gilt nun mehr, wo man sich freut, unter Tüchtigen seine elne Tüchtigkeit nach Maßgabe seiner Kraft zu bewähren, und bei dem man auch überleges Verdienst bereitwillig anerkennt, sondern jener unedle, bei dem man nur der erste sein ill, mit welchen Mitteln es auch sei. b
Völlige Verachtung des Urteils anderer ist durchaus noch kein Zeichen eigenen Mres, sondern manchmal nur das Erzeugnis eigener Verächtlichkeit; man braucht nur an Falaffs bekannte Betrachtungen über die Wertlosigkeit der Ehre zu denken..
Wenn aber jemand, von seiner eigenen Würde überzeugt, zugleich alle andern Merhen nichtswürdig und ihr Urteil verächtlich finden sollte, wäre das ein Akt selbstvernichtenderbber- hebung; denn durch welches Wunder sollte er als einzig Würdiger aus der nichtswüigen menschlichen Gesellschaft hervorgegangen sein?
Achtung bei Urteilsfähigen und Achtungswerten, Anerkennung unseres Streber und unserer Leistungen durch sie hat nicht bloß einen gesellschaftlichen Nutzwert, sie ermumt uns und macht uns sicher, daß wir auf dem rechten Wege sind, aber sie ist immerhin u ein Dazukommendes, nicht das Wesentliche. Wesentlich ist, zu sein und zu wirken, nut zu scheinen und zu gelten.
Hier muß man sich aber des verhängnisvollen Irrtums erwehren, als lohne e nichb, den minderen Wirkungskreis auszufüllen, wenn man den größseren nicht erreicht hat, alessen würdiger Ausfüllung man sich berufen wähnt. Wären wir auch wirklich befähigt zu lervor- ragenden Leistungen, so ist es doch unsere Pflicht, der minderen Aufgabe gerecht zu rerden, der wir nun einmal gegenüber gestellt sind.
Nehmen wir Ehrenbeweise an, die uns nicht gebühren, als gebührten sie uns o sind wir entweder urteilslos oder Heuchler; eignen wir uns Ehren an, welche anderen gelüren, so handeln wir nicht besser, als die Hehler, die wissentlich gestohlenes Gut zu ihre Nutzen verwenden.
Edle Naturen werden durch unverdiente Ehrerweisung beschämt und angeurnt sie zu verdienen, gemeine werden dadurch lässig gemacht.
Einem anderen schmeicheln setzt bei jenem Urteilslosigkeit oder niedrige desinnung voraus. Für den tüchtigen Menschen ist solche Schmeichelei beleidigend, wird sie mem un- tüchtigen dargebracht, muß sie den Ohrenzeugen wie Spott und Hohn erscheim Feine Schmeichelei schleicht sich wohl ein wie süßßes Gift, wird aber niemals Arznei.
Erreichen die Menschen einmal den Standpunkt, daß Ehre und innere Wür wirklich zusammenfallen, daß auch hierdurch nur das Ehrgefühl bedingt wird, und daß nur ir Würdige Ehre empfängt, dann werden der prunkenden Ehrerweisungen weniger werden; dan fällt der Ehrgeiz von selbst fort; dann ist eigene Tüchtigkeit, nicht der aus der Achtung ärh andere entspringende Vorteil das Ziel.
Ist die Welt dann auch soweit gekommen, das ein Verleumder nirgend ein offenes Ohr findet, der mutwillige Beleidiger überall der Verachtung begegnet, dann wird mncher Para- graph im Strafgesetzbuch überflüssig.


