Aufsatz 
Wesen und Wert der Ehre / von Friedrich Eiselen
Entstehung
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der Mehrbeit steht, wird veranlaßt unbillige Einräumungen an den auf und abwogenden Zeit- geschmack zu machen. Hinter dem Bedürfnis des Beifalls verbirgt sich ein noch minder ideeller, wenn auch begreiflicher Beweggrund, das Streben sich materielle Güter zu erwerben. Der wahre Genius wird aus sich selbst heraus schaffen, unbekümmert um den Beifall der Menge, ihn treibt nicht Eitelkeit, sondern ein innerer unwiderstehlicher Drang zu schaffen. Möglich, daß er un- verstanden, ungeehrt und unbelohnt durch sein Zeitalter geht, aber es ist ihm unmöglich die ihm verliehene Gottesgabe um einer äußeren Wirkung willen, um Ehre oder Ruhm, zu fülschen5). Der Stümper freilich oder derKünstler« niederer Gattung sucht den ihm verweigerten freiwilligen Beifall wohl durch bezahlten Beifall zu ersetzen; aber leider läßt sich auch der bedeutende Künstler verleiten, statt wahrer Bewunderung vollendeter Leistungen hohen Stiles durch virtuose Technik Staunen zu erregen, ein Verfahren, das er dem Seiltänzer und Kunstreiter überlassen sollte, der mit den Gesetzen und gegen die Gesetze des Gleichgewichts zu spielen scheint; oder ein Spiel das er wenigstens nur treiben dürfte als ein ganz nebensächliches, außerhalb des Ge- bietes der wahren Kunst liegendes.

Innerhalb des allgemeinen nur unsicher und mit wechselnden Grenzen umzogenen Ge- bietes der gesellschaftlichen Ehre, wird es aber bestimmt abgegrenzte Gebiete geben, je nachdem sich die Gesellschaft in festen Formen und Abstufungen gliedert. Je weniger der Grundsatz der Gleichheit sich geltend macht, desto fester und desto bestimmter gegen einander abgegrenzt werden sich in immer engerem Umfange aufsteigende Kreise der Ehrenansprüche bilden, die so- gar unter Umständen den Charakter strafrechtlich einzutreibender Forderungen annehmen können. Vergangene Zeiten liefern uns dafür die Belege, die Zeiten der Kleiderordnungen, den standesge- mäß zugezählten Hochzeitsschüsseln und ahnlicher Grenzbestimmungen. Jene»gute alte Zeit«, da zu Frankfurt a. M. der deutsche Schulmeister Alleinz verurteilt wurde, weil er zwei Personen guviel zu seiner Hochzeit eingeladen hatte(1578).

Aus der Idee des Staates geht es hervor, daßs der Beamte in seiner Stellung als Be- auftragter des Staates nicht nur die gewöhnliche, sondern eine erhöhte bürgerliche Ehre ge- nießzt, allerdings eben nur insoweit seine amtliche Stellung in betracht kommt. Lächerlich ist es, wenn auch in dem gesellschaftlichen Verkehr der Menschen unter einander alle die Abstufungen nach Rang und Ehre mit peinlicher Sorgfalt beobachtet und oft dafür die Grundsätze natürlicher Ehrerbietung, wie der Jugend gegen das Alter, in ihr Gegenteil verkehrt werden. Vergeblich haben seit Jahrhunderten witzige und ernste Schriftsteller gegen die bei uns Deutschen im höchsten Grade entwickelte Rang- und Titelsucht angekämpft.

Wenn nun Montesquieu in seinem Esprit des lois*) für die demokratische Verfassung als Grundelement die Tugend in anspruch nimmt, während er in der Monarchie die entsprechende Stelle der Ehre anweist, welche er vom philosophischen Standpunkte aus als falsche Ehre be- zeichnet, und den Ehrgeiz der Demokratie verderblich, der Monarchie vorteilhaft darstellt; wenn

³) Lessing hat in seiner Hamburgischen Dramaturgie Stück 36 eine bedeutungsvolle Bemerkung über das Herausrufen des Schauspieldichters, was»Herrn von Voltaire« 1743 bei der ersten Aufführung der Zaire zu teil wurde.»So wenig schmeichelhaft im Grunde für einen Mann von Genie das Verlangen des Publikums, ihn von Person zu kennen sein müßte(und was hat er dabei auch wirklich vor dem ersten dem besten Murmel- tiere voraus, welches der Pöbel gesehen zu haben ebenso begierig ist!) so wohl scheint sich doch die Eitelkeit der französischen Dichter dabei befunden zu haben«. Heute könnte Lessing eine solche Beschränkung auf die französischen Dichter nicht mehr stattfinden lassen.

²) Livre 3, chap. 3 und 6.