Aufsatz 
Wesen und Wert der Ehre / von Friedrich Eiselen
Entstehung
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uns das Urteil der Gesellschaft giebt, sozusagen der jedesmalige Marktpreis, der oft mit den Markt- tagen wechselt. Jetzt tritt an die Stelle des Ehrgefühls der Ehrgeiz. Diesen Gegensatz zwischen Tüchtigkeit und dem unsichern Ehrbegriff mögen auch die römischen Pontifices im Sinne gehabt haben, als sie im Jahre 208 v. Chr. die Aufstellung der Götterbilder des Honos und der Virtus in einer Cella dem M. Claudius Marcellus in dem von diesem den beiden Gottheiten in seiner Siegesfreude geweihten Tempel verweigerten?²). Man könne, wenn etwa ein Prodigium vorkomme, nicht wissen, welcher von beiden Gottheiten man opfern solle. Der Tempel Honoris atque Virtutis wurde zwar geweiht?), aber die Götterbilder mußten in getrennten Räumen stehen. Ja, wie die Sache häufig liegt, möchte man die Aufstellung beider Götterbilder in demselben Tempel schon bedenklich finden. Denn nicht unrecht hat jener Graf Trast bei Sudermann, wenn er sagt:»Was wir gemeinhin Ehre nennen, das ist wohl nichts weiter, wie der Schatten, den wir werken, wenn die Sonne der öffentlichen Achtung uns bescheint. Aber das Schlimmste bei allem ist, daß wir so viel verschiedene Sorten von»Ehre« besitzen als gesellschaftliche Kreise und Schichten. Wie soll man sich da zurechtfinden?« Allerdings könnte man für die Wich- tigkeit eines solchen Schattens auf das Beispiel Peter Schlemihls hinweisen, der seine Schatten- losigkeit bitter empfinden mußte. Leugnen läßtt sich nicht, daß jedes Individuum als Mitglied der Genossenschaft ein Interesse hat an der Anerkennung seines socialen Wertes von Seiten der Genossenschaft; aber ebenso wenig, daß diese Anerkennung keinen unbedingten Wert hat, sondern bedingt wird von dem Wert, welchen die Genossenschaft selbst besitzt. Es fragt sich, kann die Genossenschaft richtig urteilen und will sie richtig urteilen. Die Ehre in dem zu- letzt aufgestellten Sinne hat unzweifelhaft einen praktischen Gebrauchswert. Wem das gesell- schaftliche Urteil mit Recht oder mit Unrecht die Ehre abspricht, der verfällt dem gesellschaft- lichen Tode; wem es Ehre zuerkennt, der gewinnt an Macht und Einfluß. Aber dieser Gebrauchswert kann keine unbedingte Geltung beanspruchen, das reine Maß mußz man anderswo suchen. In drastischer Weise charakterisiert Moltke in dem Briefe vom 13. Februar 1842 an seine Braut die Unsicherheit dieses nur gesellschaftlich bedingten Ehrgefühls-»Wer in sich selbst nicht das Gefühl seiner Würde findet, sondern sie in der Meinung der andern suchen muß, der liest stets in den Augen anderer Menschen, wie jemand der falsche Haare trägt, in jeden Spiegel sieht, ob sich nicht etwas verschoben hat.«

Wir dürfen im Gleichnis bleiben. Angenommen, die falschen Haare wäüren so geschickt geordnet, und wir trügen sie auch so geschickt, dat man glauben dürfte, es seien unsere eigenen Haare, so blieb unser Schädel doch darum nicht weniger kahl. Das Erzeugnis einer solchen immer nur nach dem»Urteil der Welt« abgemessenen Lebensführung würde doch nur ein negatives sein. Wir würden alles vermeiden, was die Kahlheit unseres Schädels, was die Mangel- haftigkeit unserer sittlichen Kraft offenbar machte, alles was unehrenhaft erschiene; wir würden es zur»Ehrenhaftigkeit« bringen,»Ehrenmänner« sein: aber die treibende Kraft der Sittlichkeit fehlte uns, wie jenem Schädel die Kraft eigenes Haar zu erzeugen, und wir hätten nicht das Bewußtsein der selbstverantwortlichen Persönlichkeit. Vermöchten wir es, manchem solchen dunklen Ehrenmanne die falsche Tracht der Ehrenhaftigkeit abzuziehen, wir würden erstaunt sein über die Kahlheit, die Armseligkeit seines sittlichen Lebens, wenn nicht noch Schlimmeres zu Tage käme. Oft genug fällt aber auch die Maske der Ehrenhaftigkeit durch einen besonders kräftigen Anstoß des Schicksals von selbst ab.

6) Valerius Maximus I, 1 und 8. ) Cicero Pro Sextio 54. Verr. II. 4: 54.