Aufsatz 
Wesen und Wert der Ehre / von Friedrich Eiselen
Entstehung
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Heiligenschein unter anderm ergiebt, und wie auch Schiller in den Künstlern das Haupt der Urania umgeben sein läßt durch eine Glorie von Orionen, die an anderer Stelle als Feuer- krone bezeichnet wird.

Die Ehre Gottes ist also seine Herrlichkeit, der von seiner unendlichen Persönlichkeit, seinem innersten Wesen, ausstrahlende Glanz, zwar offenbart in der Schöpfung und in der ganzen sittlichen Weltordnung, sich unserer Verehrung darbietend, aber doch unabhängig von »unseren Opfersteuern«, nicht minder vorhanden, wenn wir sie leugnen wollten.

Das ist der feste Boden, auf dem wir allein sicher Fuß fassen können, und von dem wir ausgehen müssen. Ist Gottes Ehre seine Herrlichkeit und fließt sie aus seinem inneren Wesen, so kann auch die menschliche Ehre ihre feste Grundlage nur haben in der Würde des Menschen, in seiner idealen Persönlichkeit. Mag man den Menschen nun nur auffassen in seinem Unterschiede von den»andern armen Geschöpfen der kinderreichen lebendigen Erde« und ihm denen gegenüber seine erhabene Stelle anweisen, oder in religiöser Vertiefung sich darauf be- rufen, daß er»nach dem Gleichnis Gottes geschaffen« sei, oder in besonderer christlicher Fassung auf seine Würde als des erlösten Gotteskindes vertrauen.

Der Mensch allein hat eine Persönlichkeit, er ist nicht bloß für andere Zwecke vorhanden, er ist sich selbst Zweck und trägt als solcher eine Würde in sich, die sogar unabhängig ist von dem eigenen Bewußztsein derselben. Nicht nur das Kind, das noch nicht zum Bewuttsein seiner Persönlichkeit gekommen ist, auch der Geistesschwache, in dem das Bewußztsein schläft, hat daran teil; sogar in dem sittlich entstellten Bilde des Verbrechers müssen wir sie noch anerkennen. Darin sind hervorragende Theologen, Philosophen und Rechtslehrer einig; denn nicht auf der so oder so ausgeprägten realen, sondern auf der idealen Persönlichkeit ruht als auf ihrem unter- sten Grunde die Würde des einzelnen Menschen und diese bildet wiederum die Grundlage seiner Ehre, welche nichts anderes ist als die Ausstrahlung seiner Würde.

Daraus ergeben sich sogleich wichtige Folgerungen sittlicher und rechtlicher Natur. Erstens die Forderung an uns selbst: dieses Gut unversehrt zu bewahren, ja zu seiner vollen thatsächlichen Entfaltung zu bringen; das setzt freilich das Bewußztsein dieses Besitzes: Ehr- gefühl voraus. Dann aber auch das Recht auf die Anerkennung unserer Ehre von seiten der Gesellschaft und auf den Schutz derselben in der rechtlichen Ordnung des Staates, d. h. zunächst das Recht, behandelt zu werden als im Besitz der auf die Würde als Mensch begründeten Ehre befindlich, und auf den staatlichen Rechtsschutz innerhalb dieser Grenzen. Es versteht sich aber auch ferner von selbst, daß auch wir die Ehre der andern anerkennen, mögen sie noch so niedrig in der Welt gestellt sein, daß wir fremde Ehre nicht nur nicht selbst antasten, sondern sie schützen, für sie eintreten, namentlich, wenn der andere nicht für sie einzutreten vermag, wie das Kind, der Schwachsinnige, der Abwesende, der aus dem Leben Geschiedene.

Auch den Verbrecher, dem»die bürgerliche Ehre« ¹) auf kürzere oder längere Zeit durch

¹) Es wäre besser gewesen, wenn das déutsche Strafgesetzbuch statt des Ausdruckes»bürgerliche Ehre« sich eines andern Wortes bedient hätte; denn es sind damit nur eine Anzahl, allerdings nicht unwichtiger Rechte in dem bürgerlichen Gemeinwesen bezeichnet, die man in§ 33 und§ 34 des deutschen Strafgesetz- buches aufgezählt findet, und in deren Umfang die in§ 35 als ein minderer Grad des Strafzusatzes bezeichnete Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Amter auf die Dauer von ein bis zu fünf Jahren fällt. Diese bürgerliche Ehre ist kein Ausfluß positiver Würde, sie bezeichnet nur das Freisein von gewissen Verbrechen und Ver- gehungen. Eduard von Hartmann weist sie deshalb auf den Nullpunkt der Ehre. Die französische Verfassung von 1791 hat den zweckmäßigen Ausdruck: dégradation civique, die sich allerdings nicht durchaus mit dem »Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte« im Inhalt deckt.