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In dem Lehrercollegium der höheren Bürgerſchule war eine weſentliche Aenderung nicht einge⸗ treten. Der frühere College Hölting, welcher, wie im vorigen Programm mitgetheilt, mit Erlaub⸗ niß des Königlichen Unterrichts⸗Miniſterium zu Michaelis 1868 auf ein Jahr beurlaubt worden war, um ſich behufs ſeiner practiſchen Ausbildung im Franzöſiſchen nach Paris zu begeben, nahm zu Oſtern eine Lehrerſtelle an der Realſchule zu Caſſel an und legte ſomit ſein etwas über ein Jahr an unſerer Anſtalt mit Treue und Eifer bekleidetes Lehramt nieder. Da ſchon bei ſeiner eintretenden Beurlaubung Herr Dr. Neuendorf, welcher im Laufe des verfloſſenen Schuljahrs ſein Examen bei der hieſigen wiſſenſchaftlichen Prüfungs⸗Commiſſion beſtanden und promovirt hat, dieſelben Unter⸗ richtsſtunden übernommen hatte und von Oſtern an fernerhin übernahm, ſo war durch den Weggang des Herrn Hölting eine Aenderung im Unterricht zu Oſtern nicht bewirkt worden. Die⸗Lehrerſtelle für den franzöſiſchen Unterricht, mit deren Verſehung alſo Herr Dr. Neuendorf ein Jahr lang beauftragt war, wurde mit dem 1. Octbr. v. J. mit Genehmigung des Königlichen Miniſterium des Unterrichts vom Königlichen Provinzial⸗Schulcollegium demſelben definitiv übertragen.
Herr Reallehrer Kramm war gleichalls in ſeiner Stelle, welche er ſeit dem 1. Aug. 1867 auftragsweiſe verſah, am 17. April 1869 definitiv beſtellt worden. In dem übrigen Lehrerperſonal war keine Veränderung eingetreten.
Die Ferien wurden in der bisher üblichen Weiſe und in Uebereinſtimmung mit dem hieſigen Gymnaſium gehalten; in den dreiwöchigen Sommerferien hielt der Unterzeichnete für einige Klaſſen wöchentlich einige Nachhülfeſtunden und wurde darin vom Herrn Collegen Leimbach unterſtützt. Am Schluſſe des Sommerſemeſters wurde von dem Unterzeichneten ein Tentamen in den einzelnen Claſſen abgehalten. In den Herbſtferien war es dem Unterzeichneten aus Geſundheitsrückſichten nicht möglich Nachhülfeſtunden übernehmen zu können, wie er wohl gern gethan hätte. Dagegen ließ derſelbe mehreren Schülern der Quarta in dem letzten Quartal in einigen Stunden wöchentlich Privathülfe unentgeltlich, wie immer, zu Theil werden. Durch die erfolgte neue Ferienordnung für die Provinz Heſſen⸗Naſſau ſchließt das gegenwärtige Schuljahr um einige Tage ſpäter, indem das Examen nicht am 5. April, ſondern Freitag, den 8. April, ſtattfindet.—
Einem beſtehenden Gebrauche zufolge wurde in jedem Quartal ein Nachmittag, welcher aus irgend einem Grunde beſonders hierzu geeignet erſchien(wenn z. B. gerade eine ſchöne Eisbahn war), den Schülern freigegeben. Ebenſo fiel, wie früher, der Unterricht an dem Tage aus, an welchem das oberheſſiſche Miſſionsfeſt gefeiert wurde, um Lehrern und Schülern am Beſuche des zweimaligen Gottesdienſtes nicht hinderlich zu ſein.
Wie in früheren Jahren wurde nun auch in dem eben verfloſſenen Schuljahr am 29. Juni von dem größten Theile der Schüler unter Leitung der Collegen Leimbach, Neuendorf, Kramer und des Unterzeichneten eine kleine Tour nach Nordeck, Staufenberg und Fronhauſen ausgeführt, welche von dem angenehmſten Wetter begünſtigt war und manche intereſſante hiſtoriſche Sehenswür⸗ digkeiten darbot.
Herr Kramm benutzte einen Urlaub von 8 Tagen vor dem Schluſſe des Unterrichts im Herbſte, um die zu dieſer Zeit zu Salzburg tagende Naturforſcher⸗Verſammlung zu beſuchen, und Herr Dr. Neuendorf mußte zu Weihnachten um einige Tage früher ſchließen, um in unaufſchieblichen Geſchäften nach Heidelberg zu reiſen. In beiden Fällen, ſowie in den einigemal eingetretenen Ver⸗ hinderungen der Lehrer durch Krankheit wurden die Lehrſtunden durch Vertretung von dem Unter⸗ zeichneten oder von den Collegen übernommen. Mit Ausnahme des Monats Februar war der Ge⸗


