Aufsatz 
Die Correctur sämmtlicher Hefte durch den Lehrer ist nutzlos : Versuch einer psychologischen Begründung dieser Behauptung / [Dute]
Entstehung
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Oeffentliche Prüfung der höheren Bürgerſchule.

Freitag, den 8. April, vormittags 8 Uhr, Eröffnung der Prüfung.

Sexta: Religion bis 8 ½ Uhr Pfarrer Wolff. Lateiniſch bis 9 Uhr Reallehrer Leimbach. Quinta: Rechnen bis 9 ½ Uhr Reallehrer Kramm. Geſchichte bis 10 Uhr Dr. Neuendorf. X△ Geometrie bis 10 ½ Uhr Dr. Hempfing. Quarta: Lateiniſch bis 11 Uhr Reallehrer Kramm. Franzöſiſch bis 11 ½ Uhr Dr. Neuendorf. 1 Rechnen bis 12 Uhr Dr. Hempfing. Nachmittags 2 Uhr. 4 Tertia: Lateiniſch bis 2 ½ Uhr Reallehrer Dute. Chemie bis 3 Uhr Dr. Hempfing. Franzöſiſch bis 3% Uhr Dr. Neuendorf. Engliſch bis 4 Uhr Reallehrer Dute.

Vortrag einiger deutſcher, franzöſiſcher und engliſcher Gedichte beim Wechſel der Lehrgegenſtände. Schluß der Prüfung durch den Rector. Bekanntmachung der Verſetzungen und Einhändigung der Zeugniſſe.

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Dienſtag, den 26. April. Anmeldungen neu⸗ zugehender Schüler, welche ein Zeugniß ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsſtunden von 1012 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.

. Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag, den 25. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerſchule ſtatt.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Auf⸗ nahme in dieſe Claſſe erforderlichen elementaren Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; Kenntniß der Redetheile; eine leſerliche und reine Hand⸗ ſchrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntſchaft mit den Ge⸗ ſchichten des Alten und Neuen Teſtaments, ſowie(bei den evangeliſchen Schülern) mit den Bibel⸗ ſprüchen und Liederverſen erfordert.

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünſchen, müſſen einige Kenntniſſe im Lateiniſchen beſitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabſichtigen, daß ihre Söhne erſt ſpäter als mit dem zehnten Lebensjahre in die hieſige Realſchule und zwar in eine höhere als die letzte Claſſe eintreten ſollen, ſo müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß ihre Söhne einige Vorkenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſich aneignen.

Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerſchule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt,

Der Rector der höheren Bürgerſchule: Dr. Hempfing

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