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ſicherlich aber braucht er dann die Hefte aller derjenigen Schüler nicht zu corrigiren, über die er ein vollgültiges Urtheil zu haben glaubt, und auch hierin iſt der einzelne Lehrer wieder durchaus nicht durch äußere Vorſchriften zu beſchränken.
Ueberdies läßt ſich mit Recht geltend machen, daß der Lehrer mit Nichten in den häuslichen Arbeiten das Maß der Leiſtungsfähigkeit ſeiner Schüler vor ſich hat.
Daß viele Schüler ſich mehr oder minder mit fremden Federn ſchmücken iſt ja bekannt genug, ohne daß es gerade immer ſtrafbar zu ſein braucht. Leichtſinnige und träge Schüler machen ihre Arbeiten meiſt viel ſchlechter als ſie könnten; ja ſelbſt die Gewiſſenhafteſten haben bei ihren häus⸗ lichen Arbeiten, wie ſchon früher erwähnt, mit einer viel größern Hemmungsſumme zu kämpfen.
Aus dieſen Gründen verlangte der Director von Landshut auf der ſchleſiſchen Verſammlung die gänzliche Abſchaffung der Exercitien, deren Anfertigung er für eine nutzloſe Quälerei für den Schüler und deren Correcturen er für eine unnütze Qual für den Lehrer erklärte. Er wollte ſtatt deſſen nur Extemporalien und wurde darin von zwei andern Stimmen unterſtützt.
Faſſen wir nun endlich noch den ethiſchen Zweck der Correctur in's Auge.
In den„Verhandlungen“ wird von einer Stimme betont, daß es von großem ſittlichen Ein⸗ fluß auf den Schüler ſein und ihn zu immer neuem Fleiße anſpornen müſſe, wenn er ſähe, wie der Lehrer ſich„liebevoll“ mit ſeiner Arbeit zu Hauſe beſchäftige und ſich keine Mühe bei deren Durch⸗ ſicht verdrießen laſſe;— und der Vorſitzende Herr Schulrath Dr. Dillenburger begründet die Noth⸗ wendigkeit der Correctur ſämmtlicher Hefte durch den Lehrer
a. durch Hinweis auf die Verordnung vom 24. Octbr. 1837,
b. durch den Grundſatz„debetur puero reverentia“, was etwa auf die obige Anſicht hinausläuft.
So ſchwer nun auch ethiſche Gründe überall und namentlich in der Schule in's Gewicht fallen, ſo wenig finden ſie bei unſerer Frage ihre Anwendung.
Der Grundſatz„debetur puero reverentia“ hat ſeine volle Richtigkeit, allein die Folgerung:
„deshalb muß der Lehrer ſämmtliche Arbeiten eigenhändig corrigiren“ iſt eine völlig unlogiſche.
Logiſch iſt nur, daß wenn der Lehrer eine Aufgabe ſtellt, er ſich auch überzeugt, wie dieſelbe von den Schülern gelöſt wird, daß er den Fleiß anerkennt, der Trägheit und dem Leichtſinn aber zu begegnen ſucht. Wie man zu einem Urtheil über die Anfertigung der ſchriftlichen Arbeiten ge⸗ langt, darüber dürfen die Anſichten auseinder gehen, es ſind der Wege verſchiedene denkbar. Hin⸗ ſichtlich der ſchriftlichen Rechenaufgaben halten z. B., wie bereits erwähnt, Gleiwitz, Neiſſe(R.) und Görlitz(R.) eine Reviſion von Seiten des Lehrers in der Claſſe für ausreichend.
Ebenſo kann der Lehrer bei der Correctur der Exercitia in der Claſſe bald dies bald jenes Heft in die Hand nehmen; einzelne der zweifelhaftern mag er corrigiren; er mag ſogar alle Rein⸗ hefte einſammeln und in ſeine Wohnung bringen laſſen und dort ſämmtliche Hefte einer Durchſicht unterziehen. Man glaube nicht, daß damit ja alle Zeiterſparniß wieder verloren gehe; man wird in 15— 20 Minuten 40— 50 Hefte durchſehen und mit einer Note über den Fleiß verſehen können.
Beim Einſammeln der Hefte genügen mir 4 Minuten zur Durchſicht von 30 Heften, um die leichtſinnigen Arbeiten ſofort wieder zurückzugeben.
Um mir Anhaltspuncte zur raſchen Beurtheilung zu verſchaffen, laſſe ich von Zeit zu Zeit in der Stunde eine Seite Reinſchrift als Schönſchrift einſchreiben mit genauer Angabe der Minuten⸗


