Aufsatz 
Die Correctur sämmtlicher Hefte durch den Lehrer ist nutzlos : Versuch einer psychologischen Begründung dieser Behauptung / [Dute]
Entstehung
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ein; ferner hat nicht jeder Knabe mehr ſämmtliche Fehler aller Schüler mit anzuhören und endlich wird viel Zeit gewonnen, die ich zur weitern Befeſtigung der Regel auf mündlichem Wege oder zu einer fruchtbareren Repetition anwenden kann, als dies bei der ſeitherigen Methode der Fall iſt.

Sollte Jemand der Meinung ſein, daß dies Verfahren ja auch mit der Correctur ſämmtlicher Hefte durch den Lehrer zu vereinigen ſei, ſo hat er gar nicht Unrecht, allein es geht ebenſo gut ohne Correctur, und die Nothwendigkeit der letztern läßt ſich mit Nichts erweiſen; bloße Behauptungen aber ſind keine Beweiſe. Eine ſolche Behauptung iſt aber die S. 8der Verhandlungen aufgeſtellte, daß der Vorſchlag von Sagan nur unter beſondern Verhältniſſen ausnahmsweiſe zugelaſſen werden dürfe, von je 30 deutſchen Aufſätzen in vollen Claſſen abwechſelnd 12 zu corrigiren*).

Iſt demnach die Notwendigkeit der Correctur ſämmtlicher Hefte durch den Lehrer behufs der Förderung der Kenntniſſe der Schüler mit Nichts zu erweiſen, ſo fragt es ſich weiter:

Iſt ſie vielleicht aus dem oben erwähnten zweiten Grunde im Intereſſe des Lehrers geboten?

Beim Ueberſetzen aus der fremden Sprache in die Mutterſprache werden doch in der Regel keine ſchriftlichen Arbeiten angefertigt, der Lehrer hat ſich alſo ſein Urtheil über die Fähigkeit eines Schülers in dieſer Hinſicht nur aus dem mürndlichen Unterricht zu bilden, und ich denke, es wird kein Lehrer deshalb im Unklaren ſein, wie es mit den Leiſtungen ſeiner Schüler in dieſer Beziehung ausſieht. In vielen Disciplinen muß ſich ferner der Lehrer ſein Urtheil blos nach den während des mündlichen Unterrichts gemachten Erfahrungen bilden, z. B. in Religion, Geſchichte, Geographie, Geo⸗ metrie ꝛc. Wenn es ihm aber in allen dieſen Fächern möglich iſt, die Leiſtungsfähigkeit ſeiner Schüler ohne Correctur von ſchriftlichen Arbeiten richtig zu beurtheilen, ſo iſt nicht einzuſehen, wes⸗ halb dies beim Ueberſetzen aus der der deutſchen in die fremde Sprache oder im Rechnen nicht möglich ſein ſollte.

Außerdem bleibt es ihm ja unverwehrt ſich durch Correctur der ſchriftlichen Arbeiten ein ge⸗ naueres Urtheil über den oder diejenigen Schüler zu verſchaffen, bei denen er es für nöthig hält;

*) Was bisher über die Correctur der Crercitien geſagt iſt, hat ſeine Gültigkeit auch für die Correctur von Dictaten behufs Einübung der Orthographie und für die ſchriftlichen Arbeiten im Rechnen.

Die Correctur der freien Aufſätze kann nun zwar nicht in der vorgeſchlagenen Art jedem Schüler ſelbſt über⸗ laſſen bleiben, allein verſchiedene Conſequenzen finden auch auf dieſe Correctur ihre Anwendung.

a. Zunächſt iſt zu bemerken, daß alle Bauſteine zu einem guten Stile mit Hilfe der Wandtafel in gleicher Weiſe ſchneller und ſicherer zu gewinnen ſind, als durch blos mündliche Unterweiſung. Durch eine Reihe von Uebungen läßt ſich zur Einprägung der Orthographie, der Satzbildung vom nackten Satz bis zur verwickeltſten Periode, der Inter⸗ punctionslehre, Dispoſitionslehre, der Aufſindung des Stoffs und logiſcher Regeln ꝛc. die Wandtafel mit eben dem Nutzen verwerthen, als dies früher in Bezug auf medeor c. gezeigt worden iſt.

b. Auch zur gründlichen Beſprechung aller Aufſätze reicht die gegebene Zeit nicht aus. Ich habe wiederholt die Beobachtung gemacht, daß ich durchſchnittlich fünf Minnten in der Quarta zur Beſprechung aller Fehler eines Aufſatzes nöthig hatte.

c. Daher gilt auch hier der Satz: Was nicht beſprochen werden kann, bleibt ebenſo gut uncorrigirt.

d. Auch hier hemmt die Mannigfaltigkeit der verſchiedenſten Fehler die Intenſität, mit welcher ein einzelner oder eine beſtimmte Art von Fehlern percipirt werden könnten, bei rationeller Beſchränkung.

e. Daher iſt auch hier Beſchränkung auf einzelne Gruppen von Fehlern je nach dem Standpunct der Claſſe bei der Beſprechung geboten.

f. Es ergibt ſich daraus als Reſultat: Der Lehrer corrigire nur ſoviel Aufſätze, als er in der gegebenen Zeit gründlich beſprechen zu können glaubt. Das Urtheil hierüber ſteht nur dem Fachlehrer ſelbſt zu; ä ußere Vor⸗ ſchriften ſind unſtatthaft.

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