Aufsatz 
Die Correctur sämmtlicher Hefte durch den Lehrer ist nutzlos : Versuch einer psychologischen Begründung dieser Behauptung / [Dute]
Entstehung
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licher iſt, als in den Fällen, wo ſolche Uebungen nicht vorhergingen, darauf will ich ſchon hier auf⸗ merkſam machen.

Ich gehe jetzt über zur Betrachtung des pſychologiſchen Hergangs bei Anfertigung der ſchrift⸗ lichen Arbeiten in ſeinem Unterſchied von dem pſychologiſchen Verlauf bei den mündlichen Uebungen: Mündlich. Schriftlich. a. ſchonte ä. Gſ. a. ſchonte ä. Gſ. b. ſchonte i. Gſ. b. ſchonte i. Gſ. c. ſchonte i. Gh. c. ſchonte i. Gh. d. pepercit i. Gh. d. pepercit i. Gh.

e. pepercit i. Gſ. e. pepercit i. Gſ. f. pepercit ä. Gh. f. pepercit ä. Gſ. (§. 18). g.= d etc.

Der Vorgang bei den ſchriftlichen Uebungen unterſcheidet ſich alſo von demjenigen bei dem mündlichen Unterricht durch die Verſchiedenheit des Gliedes f, das im letztern eine äußere Gehörs⸗ vorſtellung iſt, reproducirt durch das Glied d, während bei den ſchriftlichen Arbeiten f eine äußere Geſichtsvorſtellung iſt, reproducirt durch das Glied e.

Ferner dadurch, daß zwiſchen e und f beim Schreiben eine längere Zeit verfließt als zwiſchen d und f beim Sprechen, während welcher Zeit ich das e in voller Klarheit feſthalten muß, da hievon das richtige Niederſchreiben des f abhängt.

Weiterhin iſt auch der Unterſchied noch zu berückſichtigen, daß der Schüler bei Anfertigung der ſchriftlichen Arbeit manche loſe oder gelockerte Verknüpfung zweier Vorſtellungen durch Nachdenken und Nachſchlagen in eine feſte verwandelt.(cf.§. 13).

Daß alſo die ſchriftlichen Arbeiten eine Ergänzung der mündlichen Uebungen bilden, erhellt aus obiger Vergleichung, und daher haben ſie immerhin ihren Nutzen.

Eine andere Frage aber iſt die nach der Anzahl der ſchriftlichen Arbeiten, die nothwendig anzufertigen ſind, um das Lehrziel zu erreichen.

Eine gründliche Beſprechung dieſer Frage muß ich mir zwar an dieſer Stelle verſagen; um jedoch den Zuſammenhang dieſer Frage mit der unſrigen anzudeuten, will ich darauf hinweiſen, daß es für den corrigirenden Lehrer durchaus nicht einerlei iſt, ob in einem Lehrgegenſtand in 40 Schul⸗ wochen 40 oder 20 oder 13 oder nur 10 ſchriftliche Arbeiten angefertigt werden, d. h. ob jede Woche oder nur alle 2, 3 oder 4 Wochen ſolche Arbeiten abzuliefern ſind; und daran anknüpfend erlaube ich mir die Frage:

Wer hat die Anzahl der in einem Jahrescurſus abzuliefernden ſchrift⸗ lichen Arbeiten feſtzuſtellen:

die Fachlehrer, die Conferenz oder der Director?

S. 20 derVerhandlungen ꝛc. ſagt nämlich der Vorſitzende, Herr Schulrath Dillenburger: Zu Anfang eines jeden Semeſters hat eine Vereinbarung des Directors und der Lehrer über Umfang(d. h. Anzahl) und Art der ſchriftlichen Arbeiten ſtattzufinden*). K

*) Wie ſehr die Anſichten auch über dieſe Frage auf der betreffenden Conferenz auseinder gehen, dafür nur einige Notizen: 2*