Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 2. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
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zwiſchen 900 und 1000 fl. Man war anderwärts mit der Befreiung vom Schulgelde freigebiger geworden. Laut Schreibens Großh. Oberſtudien⸗Direktion vom 6. Februar 1865 wurde der ſeither beſtehende Gebrauch, daß Lehrerſöhne die Gymnaſien ohne Schulgeld zu entrichten beſuchen durften, aufgehoben.

Nach Erlaß Großh. Oberſtudien⸗Direktion vom 8. Mai 1865 wurde mit Genehmigung Großh. Miniſteriums das Schulgeld für Sexta und Quinta von 10 auf 12 fl., für die höheren Klaſſen von 12 auf 15 fl. geſteigert. Weitere Erhöhung des Schulgeldes trat ein durch Erlaß Großh. Miniſte⸗ riums vom 3. Januar 1871, nach welchem der jährliche Betrag für einen Schüler in Sexta und Quinta auf 16 fl., in Quarta und Tertia auf 20 fl., in Sekunda und Prima auf 24 fl. feſtgeſetzt wurde. Gegenwärtig beträgt das jährliche Schulgeld eines Schülers für Sexta und Quinta 48 M., für Quarta und Tertia 60 M., für Sekunda und Prima 72 M. Nach geſetzlicher Beſtimmung können von 100 Schülern 5 vom Schulgelde befreit werden.

Die Schulſäle des Gymnaſiums befanden ſich im Hoſpitale bis zum Jahre 1840, von da bis 1869 in dem von der Stadt für das Gymnaſium angekauften Hauſe des Beigeordneten Appiano, wo jetzt die evangeliſche Schule gehalten wird; von 1869 bis 1882 in dem alten Kreisamtsgebäude, das die Stadt gegenwärtig noch als Schulhaus benützt. Im Frühjahr 1882 wurde das vom Staat erbaute neue Gymnaſium bezogen. Das Nähere hierüber berichten wir in der Chronik.

III. Uuterricht und Schulordnung.

Der Gymnaſialkurſus, welchen§ 16 der Schulordnung von 1804 als mindeſtens fünfjährig feſtgeſetzt hatte, war am Ende der vorigen Periode auf eine Dauer von mindeſtens 6 Jahren geſtiegen; in dieſer Periode nun wird er allmählich auf die Dauer von 9 Jahren erhöht. Schon in den Pro⸗ grammen der vorigen Periode iſt ſcharf betont, daß der Kurſus mindeſtens ſechsjährig ſei, indem die Quarta die überſchriftliche Bezeichnung führt:von zwei⸗, drei⸗ auch vierjährigem Kurſus, dem ent⸗ ſprechend die Tertia und Sekunda überſchrieben ſind:von ein⸗ und auch mehrjährigem Kurſus, und nur die Prima als zweijährig ohne weitere Beigabe bezeichnet iſt. Man hielt alſo Schüler und Eltern mit dem Gedanken betraut, daß der Gymnaſialkurſus nur im glücklichſten Fall ſechsjährig ſei und nach Bedürfnis auch ſieben⸗ und mehrjährig werden könne. Mit den dreißiger Jahren nun wurde der Kurſus obligatoriſch achtjährig. Das 1831 erſchienene Programm enthält bereits nicht mehr die Ueberſchriften, welche die Dauer des Kurſus jeder Klaſſe in den vorhergehenden Programmen angaben, und läßt ſomit den Kurſus jeder Klaſſe von gleicher Dauer erſcheinen. Es beſtand nun das Gym⸗ naſium aus folgenden 4 Klaſſen aufſteigender Ordnung: aus Quarta, Tertia, Sekunda und Prima, und jede derſelben hatte zweijährigen Kurſus. Dieſe Einrichtung blieb bis zum Schuljahr 1863/64, wo der erſte Jahrgang der Quarta(Unterquarta) als Quinta bezeichnet wurde und im Lateiniſchen, Deutſchen, in der Geſchichte und Geographie, geſondert von den Schülern des vorhergehenden Jahr⸗ ganges, eigenen Unterricht erhielt. Doch konnte dieſer geſonderte Unterricht für die unterſte Stufe nur bis zum Schuljahr 1865/66 beibehalten werden, da Direktor Schöller mit Beginn des Schul⸗ jahres erkrankte, die jüngeren Lehrer Dr. Geyer und Dr. Stoll ſeinen Unterricht übernehmen mußten und daher für einen geſonderten Unterricht der unterſten Stufe Zeit und Lehrer fehlten. Im Schuljahr 1867/68 erſcheint das Bensheimer Gymnaſium zur Akkommodation an preußiſche Ordnung und Benennung zum erſten mal aus 6 Klaſſen beſtehend, nämlich in aufſteigender Ordnung aus