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VI. Anfang des neuen Schuljahres.
Die Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Montag den 9. April von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 4 Uhr nachmittags von dem Unterzeichneten im Gymnaſialgebäude entgegengenommen. Dienstag den 10. April findet die Prüfung derſelben ſtatt, und Mittwoch den 11. April beginnt der Unterricht.
Bedingungen zur Aufnahme ſind: 1) Übergabe eines Schulzeugniſſes, eines Geburts⸗ und Impfſcheines; 2) Für Knaben, die in die unterſte Klaſſe eintreten wollen, ein Alter von mindeſtens 9 Jahren, einige Gewandtheit in der Rechtſchreibung, Fertigkeit im Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, Geübtheit in den vier Grundrechnungsarten.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums. Dr. Keller.


