Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 2. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
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Hebräiſch und Griechiſch. Er ſtarb am 6. Juli 1881 zu Bensheim. Auch das zweite Benefizium (S. Magdalenae, S. Catharinae, S. Laurentii, S. Leonardi, Omnium Sauctorum), das wegen Mangels geeigneter Lehrkräfte unter den Geiſtlichen der Diözeſev ſchon ſeit der Verſetzung des Bene⸗ fiziaten Johann Bapt. Emig an die Pfarrei Lorſch 1824 nicht mehr beſetzt worden war, ſollte auf Anregung biſchöflichen Ordinariates vom 6. April 1854 einſtweilen einen proviſoriſchen Verwalter und dann einen definitiven Vertreter für Kirche und Schule erhalten. Hierzu war der Prieſter Wilhelm Kaufmann aus Mainz auserſehen. Derſelbe, geboren den 1. Auguſt 1825, Prieſter ſeit dem 13. Dezember 1848, hatte bereits an der Realſchule zu Bingen ſeine Tüchtigkeit als Lehrer bewieſen. Den 25. September 1854 wies ihn biſchöfliches Ordinariat an, daß er am 5. Oktober ſeine Stelle als Geſchichtslehrer am Bensheimer Gymnaſium anzutreten habe. Durch biſchöfliche Kommende vom 24. November 1863 wurde ihm das Benefizium definitiv übertragen, nachdem der Kreisrat, der Gemeinde⸗ rat und der Pfarrverwalter, wie auch die biſchöfliche Kommende beſagt, hierzu ihre Zuſtimmung er⸗ klärt hatten. Landesherrlich zum definitiven Gymnaſiallehrer ernannt, erhielt er zur Anerkennung ſeiner ſegensreichen Wirkſamkeit durch Allerh. Dekret vom 20. März 1882 den Charakter als Pro⸗ feſſor. Nachfolger des naturwiſſenſchaftlichen Lehrers Dr. Paul Reis am Bensheimer Gymnaſium wurde durch hohe Verfügung vom 10. Mai 1857 der Philologe und Mathematiker Dr. Franz Xaver Stoll aus Mainz. Er wurde durch Allerh. Dekret vom 10. Februar 1865 definitiv hier angeſtellt und wirkt noch jetzt als Philologe und Mathematiker in den oberſten Klaſſen der Anſtalt. Durch Allerh. Dekret vom 20. März 1882 wurde ihm der Charakter als Profeſſor verliehen.

Seit Neujahr 1861 war Direktor Helm durch Krankheit verhindert, ſeinen amtlichen Verrichtungen nachzukommen. Die Leitung der Anſtalt beſorgte als älteſter Lehrer Herrmann, Aushülfe leiſteten die Kollegen. Auch erhielt Acceſſiſt Dr. Peter Häling aus Bensheim, der vom Herbſt 1859 1860 ſein Probejahr an der Anſtalt abſolviert hatte, d. d. 30. Mai 1861 von Großh. Behörde Weiſung, einigen Unterricht zu übernehmen. Für das neue Schuljahr wurde durch Verfügung Großh. Ober⸗ ſtudien⸗Direktion vom 21. Oktober 1861 der Gymnaſiallehramts⸗Kandidat Jakob Schlenger aus Mommenheim zum proviſoriſchen Lehrer ernannt. Direktor Helm wurde durch Allerh. Dekret vom 24. November 1861 unter Anerkennung ſeiner langjährigen und treuen Dienſte in den Ruheſtand verſetzt und ſtarb den 18. April 1862. Er hatte 46 Jahre an der Anſtalt gewirkt und 30 Jahre

Anm. b. Am 31. März 1847 berichtet die kirchliche Behörde hierüber an das Kreisamt: Die Benefizien zu Bensheim ſeien ſeither mit Geiſtlichen nicht beſetzt worden, da ſich keine Geiſtlichen zum Lehramt hätten qualiftzieren wollen. Daher habe man ſeit Jahren nur proviſoriſch Geiſtliche darauf angeſtellt zunächſt für die kirchlichen Funktionen.

Anm. c. Die kirchliche Behörde hatte dem Gemeinderat die Erklärung zukommen laſſen, daß über dem Be⸗ ſetzungsrecht dieſes Benefiziums ein gewiſſes Dunkel ſchwebe. Der Gemeinderat möge daher den bewährten Lehrer Kauf⸗ mann ßpräſentieren; denn ſo werde das Recht des Gemeinderats, das für dieſe Stelle doch zweifelhaft ſei, gewahrt und die Schwierigkeit für jetzige Beſetzung aufgehoben. In gleichem Sinne hatte biſchöfl. Ordinariat am 20. Auguſt 1863 an den Pfarrverwalter zu Bensheim geſchrieben und vorgeſtellt:Wenn das Großh. Kreisamt, der Gemeindevorſtand und der Pfarrverwalter die Erklärung abgäben, daß ſie gegen die definitive Uebertragung des Benefiziums an Kauf⸗ mann nichts einzuwenden hätten, ſo ſei für jetzt alle Schwierigkeit für die Beſetzung bei der Dunkelheit der Sache be⸗ ſeitigt. Doch ſolle der dermalige modus der Beſetzung keinerlei praeiudicium abgeben, weder für den Biſchof noch für die übrigen Intereſſenten. Es befremdet, daß gerade ſür das zweite Benefizium das Kollationsrecht des Gemeinderats in Frage geſtellt wird, da es doch die Ritzhaubiſche Laurentiuspfründe enthält, deren Verleihung ex tenore fundationis dem Gemeinderat zuſteht.