Aufsatz 
Geschichte des Bensheimer Gymnasiums nach den Urkunden dargestellt : 2. Teil / von Heinrich Dinges
Entstehung
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Examen vorbereiten ſollten. Bis von dieſen qualifizierte Lehrkräfte für das Bensheimer Gymnaſium verwendbar ſeien, ſolle für jetzt ein Benefizialverwalter mit 450 fl. und freier Wohnung zu lediglich geiſtlichen Funktionen angeſtellt werden. Infolge dieſer Vereinbarungen erhielt das Bensheimer Gymnaſium eine eigene und ungeteilte Direktion, indem der bewährte Gymnaſiallehrer Joſeph Helm, der da⸗ mals die Direktion proviſoriſch führte, durch Allerhöchſtes Dekret vom 7. Januar 1834 dieſelbe definitiv erhielt. Die Einkünfte der Martinuspfründe, welche laut Verordnung des Erzbiſchofs Anſelm Franz vom 3. Oktober 1685 dem Pfarrer nur unter der Bedingung zuſtehen ſollten, daß er die Direktion der lateiniſchen Schulen wirklich führe(S. Urkunde I), wurden von dem Pfarrgehalte ausgeſchieden und dem Gehalte des Direktors einverleibt. Sie betrugen etwa 142 fl. jährlich. Der Gehalt des Direktor Helm iſt in erwähntem Allerh. Dekret auf 1000 fl. beſtimmt. Auch war die kleine Zahl der Gymnaſiallehrer, weil ſie nun mit Ausnahme des jungen Prieſters Arzberger, der nach Herolds Abgang Religion und ſeit 1834 auch Hebräiſch lehrte, aus lauter weltlichen Leuten beſtand, wenigſtens durch Ausübung prieſterlicher Pflichten in ihrer Arbeit für die Schule nicht behindert. Der Pfarrer leiſtete Deſervitur der geiſtlichen Verrichtungen der zwei Benefizien gegen oben bemerkte Vergütung bis 1838. Hierauf übernahm der Prieſter Damian Kamp die lkirchlichen Verrichtungen der beiden Benefizien, wurde jedoch auch als Lehrer am Gymnaſium für den Unterricht in der Religion, im Hebräiſchen und in einigen anderen Gegenſtänden mit wöchentlich 18 Unterrichtsſtunden verwendet. Wir haben nun auch in dieſer Periode zu betrachten

I. Das Lehrerperſonal.

Die eben als klein bezeichnete Zahl der Lehrer beſtand ſeit Abgang Herolds unter der pro⸗ viſoriſchen Direktion des Gymnaſiallehrers Joſeph Helm aus den fünf Lehrern: Arzberger, Weyer, Herrmann, Martin Helm und Grieſer, deren Wirkſamkeit aus dem oben Geſagten, beſonders aber aus den in Unterricht und Schulordnung der vorhergehenden Periode mitgeteilten Schul⸗ programmen zu entnehmen iſt. Durch Allerh. Dekret vom 7. Januar 1834 wurde, wie ſchon oben bemerkt, der proviſoriſche Direktor Joſeph Helm definitiv. Durch Dekret desſelben Datums wurde der Gehalt des zweiten Lehrers, Joſeph Weyer, auf 800 fl. und an demſelben Tage der Gehalt des dritten Lehrers, Franz Jakob Grieſer, auf 700 fl., der des proviſoriſchen Lehrers Martin Helm auf 500 fl., der des Religionslehrers Arzberger auf 200 fl. mit der Verpflichtung, auch Hebräiſch zu lehren, feſtgeſetzt. Der proviſoriſche Lehrer Franz Joſeph Herrmann wurde durch Allerh. Dekret desſelben Datums definitiv angeſtelt. Martin Helm aber erhielt im März 1837 ſeine definitive Anſtellung. Gegen Ende des Jahres 1834 wurde Grieſer als Lehrer der Mathe⸗ matik an das Mainzer Gymnaſium berufen, wirkte daſelbſt in dieſer Eigenſchaft bis zu ſeinem Tode und war dabei noch Direktor dieſer Anſtalt in den 1850er Jahren. Franz Jakob Grieſer war am 9. September 1802 zu Bensheim geboren und ſtarb als Direktor des Gymnaſiums zu Mainz am 10. Januar 1859. An Grieſers Stelle wurde der Philologe Dr. Jakob Aloys Becker aus Heidesheim alsbald am Bensheimer Gymnaſium proviſoriſcher Lehrer, wirkte hier bis 1843, wurde dann als Lehrer an das Mainzer Gymnaſium berufen und bekleidete dieſes Amt bis zu ſeiner Penſio⸗ nierung 1873. Er ſtarb zu Wiesbaden und liegt begraben zu Mainz. Am 28. Mai 1838 hatte der