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II Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Den Mlinisterialerlaſs betr. das Führen von Schufswaffen seitens der Schüler siehe unter„Nitteilungen an die Schüler und deren Eltern“
2. Ninisterialerlaſs vom 11. Juli 1895. Bei den Schülern ist thunlichst auf Ver-— wendung von deutschen Stahlfedern hinzuwirken.
3. Ministerialerlaſs vom 9. August 1895. Gegen die gelegentliche, Veranstaltung schriftlicher Ubersetzungen in das Französische in den oberen Gymnasialklassen als Klassen- arbeiten, etwa einmal im Vierteljahre, bestehen keine Bedenken.
4. Ministerialerlaſs vom 13. Oktober 1895. Es wird die Genehmigung er- teilt, in den drei obersten Klassen die für das Lateinische festgesetzten Wochenstunden um je eine zu erhöhen.
5. Die Einführung des Grundrisses der Physik von Sumpf(Ausgabe A) wird durch Verfügung Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 18. Dezember genehmigt.
6. Prov.-Schulk. 20. Dezember 1895. In Rücksicht auf die im nächsten Herbst hier stattfindende Versammlung deutscher Naturforscher und Arzte beginnen die Herbst- ferien bereits am 21. September.
7. PSK. 6. Januar 1896. Die Einführung des zweiten Teils der lat. Grammatik von Harre wird genehmigt.


