Aufsatz 
Über den Lehrplan des Realgymnasiums
Entstehung
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inneren Zusammenhang derjenigen Theile der Wissenschaft dient, welche aus anderen Gründen als das eigentliche Grundthema für die Schule anzusehen sind. Wenn es einem Mathematiker auffallend erscheint, dass wir diesen, für ihn sich ganz von selbst ver- stehenden Grundsatz hier nur erwähnen, so möge er bedenken, dass derselbe beim Unter- richt in Physik und Chemie häufig noch nicht zur Geltung gekommen ist, obgleich schon der heutige Stand gerade dieser Wissenschaften jeden anderen Weg vervirft, als denjenigen, bei welchem die einzelnen Gesetze als Resultate einer Reihe von Schlüssen hingestellt werden, welche sich als Abstractionen aus passend gewählten Experimenten ergeben, einen Weg, auf welchen jeder Lehrer, dem es darum zu thun ist, durch seinen Unterricht den möglichst grossen Nutzen für die formale Bildung seiner Schüler zu begründen, eigentlich schon von selbst hingewiesen werden sollte.

3) Diejenigen Schüler, welche demnächst eine Bau-, Berg-, Forst- etc. Academie besuchen oder sich für das in neuerer Zeit so vielfach ergriffene Maschinenbaufach aus- bilden wollen, müssen durch die Schule so weit durchgebildet sein, dass sie in den be- treffenden Anstalten ihr Fachstudium sofort beginnen können. Die Hülfswissenschaften für diese Fächer müssen durch die Schule vollständig erledigt werden.

Dieser letzte Grundsatz scheint von den Realschulen 1. Ord. in den älteren preussischen Provinzen nicht ganz vollständig durchgeführt zu werden, man verlangt vielmehr von dem angehenden Techniker, dass er das Fehlende auf den Universitäten nachhole. Für das Baufach ist deshalb auch ein vierjähriges academisches Studium(zwei Jahre vor der Bauführerprüfung auf der Berliner Bauacademie und zwei weitere Jahre vor der zweiten, der Baumeister- prüfung) vorgeschrieben. Wenu nun auch hierdurch der Zweck erreicht werden kann, so werden wir weiter unten im Einzelnen nachweisen, dass die vollständige Absolvirung der Hülfswissenschaften auf der Schule mindestens ihre volle Berechtigung hat, ja mit Rück- sicht auf den ersten, von uns an die Spitze gestellten Grundsatz sogar in mancher Bezie- hung entschieden den Vorzug verdient.

Hierzu kommt noch, dass in manchen Fällen die Nachholung fehlender Theile der Hülfswissenschaften auf den Academien ihre grossen Schwierigkeiten haben muss, wenn nicht gradezu unmöglich ist. So z. B. bei den Bergleuten, denen die Zeit dazu sehr knapp werden möõchte, weil sie während des ihnen vorgeschriebenen dreijährigen Aufenthaltes auf Universitäten, beziehungsweise auf der Berliner Bergacademie, ausser ihren technischen Fächern noch die Institutionen des römischen Rechts, das preussische Landrecht, National- öconomie, Finanzwissenschaft, Handels- und Gewerbestatistik und Technologie studiren müssen.

Am Realgymnasium sind die vorstehenden Grundsätze vollständig zur Durchführung gekommen, und hieraus wird sich nun erläutern lassen, weshalb die Begrenzung des Unter- richtsstoffes in den einzelnen Wissenschaften gerade so, wie sie. der Lehrplan feststellt, principiell nothwendig ist. Bezüglich der Abweichungen, welche sich dabei von den Real- schulen erster Ordnung ergeben werden, wollen wir übrigens nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass in dem Normallehrplan für die Realschulen, wie die dazu gegebenen Er- läuterungen beweisen,nicht eine so weit bindende Norm aufgestellt werden soll, dass