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die letzteren sich mit Ovid und Virgil begnügen,(das Realgymnasium, in beiden Fällen gleich tüchtige Lehrer vorausgesetzt, also im Lateinischen mehr leistet als die Realschulen). Die am meisten hervortretenden Unterschiede zeigen sich in den exacten Wissenschaften, in Mathematik, Naturwissenschaften, Physik und Chemie, und im Zeichnen, weshalb wir uns im Folgenden bei der Beleuchtung des Lehrplans des Realgymnasiums auf diese Wissenschaften beschränken.
Da das Realgymnasium in keiner dieser Disciplinen in seinen Leistungen hinter den Realschulen zurückbleibt, in manchen dagegen weiter geht, so ist es wichtig, zuerst die Frage zu beantworten, welche Abschnitte aus denselben in den Kreis einer Schule, die die Zwecke des Realgymnasiums verfolgt, gehören und dem academischen Studium nicht vorbehalten bleiben können, sowie, wie tief in diese einzelnen Abschnitte einzudringen ist. Es werden hierfür im Wesentlichen folgende Grundsätze massgebend sein müssen:
1) Es ist selbstverständlich, dass Alles recht eigentlich der Schule angehört, wovon der Schüler wegen der davon später zu machenden Anwendung eine sichere, für das Leben andauernde Kenntniss mitnehmen muss. Aber nicht blos wegen der Anwen- dung im Berufe derjenigen Schüler, welche unmittelbar aus der Anstalt in das praktische Leben übertreten, sondern auch wegen der Anwendung bei fortgesetzten academischen Studien, und selbst solche Abschnitte der genannten Wissenschaften, welche später auf Fachschulen für Bau-, Berg- Forst- etc. Eleven entgegengenommen werden können, sind doch namentlich dann in den Kreis der Schule zu ziehen, wenn zur Befestigung ihrer Kenntniss vielfache Uebungen erforderlich sind, weil nur durch schul- mässigen Unterricht Uebungen in erspriesslicher Weise angestellt werden können, und der Nutzen des letztern in dieser Beziehung durch keinen noch so grossen Zeitaufwand, und keine noch so grosse Umsicht beim späteren Studium auch nur annähernd ersetzt werden kann. Dieser Grundsatz, der auf anderen Gebieten des Unterrichtes schon seit undenklicher Zeit zur Herrschaft gelangt ist, wird leider bezüglich der exacten Wissenschaften noch gar zu häufig vernachlässigt. Während Niemand daran zweifelt, dass allen Denjenigen, deren academisches Studium ganz oder theilweise auf der Literatur des classischen Alter- thums beruht, die Herrschaft über die Lehren der Grammatik der alten Sprachen durch den schulmässigen Unterricht und dessen zahlreiche Uebungen vermittelt werden muss, tindet man bei der Auswahl und Begrénzung des Unterrichtsstoffes für Realschulen, was Mathematik und Naturwissenschaften, namentlich die letzteren, anbetrifft, die richtige Würdigung vieler derjenigen Grundlehren, welche im gleichen Masse der Einübung be- dürfen, auffallender Weise häufig hintangesetzt. Und wie sehr ist doch die Schule schon ihrer selbst wegen dabei interessirt, dass diese Gebiete eine ausreichende Berücksichtigung finden, da ja jene Uebungen eins der wichtigsten Hülfsmittel zur Förderung ihrer allge- meinen Zwecke darbieten.
Diesem, von uns eben seiner häufigen Missachtung wegen in den Vordergrund ge- stellten Grundsatz reihen sich sodann noch folgende an:
2) Die wsisenschaftliche Behandlungsweise des Unterrichtsstoffes verlangt natürlich, dass die Schule auch Alles berücksichtige, was zur Vermittelung der Einsicht in den


