Bekanntmachung
das Königliche Realgymnasium betreffend.
Durch Erlass Sr. Excellenz des Herrn Ministers für geistliche, Unterrichts- und Me- dicinalangelegenheiten vom 14. März 1867 ad Num. 5975. U. ist dem Realgymnasium die Befugnis, giltige Zeugnisse für den einjährigen Militärdienst Schülern auszustel- len, welche der Secunda mindestens ein halbes Jahr lang angehört und am Unter- richt im Lateinischen bis zuletzt Theil genommen haben, verliehen worden.


