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zugrunde gehen, so spricht man damit zugleich die Mei- nung aus, dass der Dichter auf keinen Fall diesem Haus sympathisch gegenüberstehen und seine Ansprüche auf den Thron billigen konnte.
Dieser Auffassung über den Zusammenhang der beiden Dramencyklen ist schon W. Wetz in seinem 1890 er- schienenen Buch: Shakespeare vom Standpunkt der vergleichen- den Literaturgeschichte(S. 488 f) entgegengetreten. Auch E. W. Sievers betrachtet den späteren Cyklus(R. II. bis H V.) als ein selbstständiges Ganzes, das keinerlei Fort- setzung mehr bedarf.*) Dass jedoch die oben erwähnte Ansicht durchaus noch nicht verschwunden ist, sieht man daran, dass sie später wieder von Brandl und Fr. Th. Vischer vertreten wurde.
Auch vereinzelte Fälle direkter Stellungnahme zu unserer Frage finden sich. Gervinus, Bulthaupt, Kreyssig, Oechselhäuser sind der Meinung, dass in Richard II. der Standpunkt des Dichters zu den beiden Parteien ein zweiscitiger sei, dass er keine von beiden begünstige. Wetz stellt im Anhang zu seinem Buche (S. 486, 488 f) die Frage nach der Parteistellung Shake- speares für sämtliche in Betracht kommende Dramen und spricht die Ansicht aus, dass die drei Teile Heinrichs VI. vom Standpunkt des Hauses York, Richard III. und der spätere Dramencyklus dagegen im lancastrischen Sinn geschrieben seien. Ulrici bezeichnet die Frage für unlös- bar, indem er sagt:„Wer vermag es sich anzumassen, zu entscheiden ob Vork, ob Lancaster unrecht hatte? Hatten nicht vielmehr beide unrecht und teilte also nicht jeder ihr Unrecht, der sich auf die eine oder andere Seite stellte?“˙, (Chakespeares dr. K., S. 685). Brandl hält den Shake- spearischen Herzog Vork für thronberechtigt. Er sagt (Chakespeare S. 63):„Er hat ein besseres Recht auf die Krone als die Lancasters und wüsste sie auch besser zu hüten.“ Auch R. Simpson spricht in seiner Ab- y) Vgl. E. W. Sievers, Shabespeares zweiter mittelalterlicher Dra mencylelus, Berlin 1896, S. 69, Schluss v. Kap. I.
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