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Einrichtung hier noch einmal ausdrücklich hinzuweisen; ist auch die Beteiligung an den Spielstunden an sich nicht obligatorisch, so sollten doch die Eltern es keinenfalls unterlassen, ihren Kindern regelmässigen Besuch dieser Stunden zur Pflicht zu machen.
Als nennenswerten Fortschritt auf dem Gebiete der Gesundheitspflege verzeichnen wir noch die Thatsache, dass wir im verflossenen Schuljahre zum erstenmal in der Lage waren, sämtliche Räume des Schulgebäudes durch vier zu diesem Zwecke eigens angenommene Putæzfrauen täglich auskehren und abstauben zu lassen. Die Folgen dieser Neuerung haben sich alsbald in wohlthuendster Weise bemerkbar gemacht.
Von den im Laufe des Schuljahres erlassenen ministeriellen Verfügungen haben folgende allgemeineres Interesse:
1. Verf. vom 15. April 1898: Die Lehramtsaspirantin Frl. Marie Schöppler, bisher als Hospitantin unserer Anstalt angehörig, wird auf Antrag des Kuratoriums mit der Ubernahme von 14 Unter- richtsstunden wöchentlich betraut, gegen Bewilligung einer entsprechenden Remuneration.
2. Verf. vom 17. Mai 1898: Die Lehramtsaspirantin Frl. Selma Wetter wird als Hospitantin zur Teilnahme am Unterrichte der Anstalt zugelassen.
3. Verf. vom 17. Mai 1898: Die Anstalt erhält die Erlaubnis, der Schule bereits ent- wachsene Mädchen dem Unterrichte in der Selekta(Ia) beiwohnen zu lassen. Hierzu bemerken wir folgendes: Einem von Jahr zu Jahr sich immer fühlbarer machenden Be-
dürfnisse Rechnung tragend, hatte das Kuratorium bald nach Beginn des Schuljahres beschlossen, solchen Schülerinnen, welche die Fortbildungsabteilung der Selekta(= Ta) ein Jahr lang besucht haben, auf deren Wunsch zu gestatten, dass sie, gegen Entrichtung des vollen Schulgeldes, in einem weiteren Jahre an einzelnen Unterrichtsstunden dieser Klasse nach freier Wahl als Hospitantinnen teilnehmen. Die Verfügung vom 17. Mai brachte die Genehmigung dieses Beschlusses. Die Hospitantinnen hören dem Unterrichte in der Regel nur zu, können jedoch, falls sie es wünschen, auch zur aktiven Beteiligung an ihm herangezogen werden. Auch solche Mädchen, die entweder anderswo vorgebildet wurden oder doch wenigstens in den letzten 2—3 Jahren unserer Anstalt nicht mehr angehört haben, können in die Selekta als Hospitantinnen eintreten, vorausgesetzt, dass ihre geistige Reife so ziemlich die gleiche ist wie die einer Schülerin unserer ersten Klasse bei ihrem Obertritt nach Ia.— Im verflossenen Winter haben 11 junge Damen von dieser sich neu dar- bietenden Gelegenheit zur weiteren Ausbildung Gebrauch gemacht.
4. Verf. vom 17. Juni 1898: An den höheren Lehranstalten, welche keine Sommerferien haben, beginnen die Herbstferien künftighin an dem Montage, welcher dem 8. August zunächst liegt, und dauern von da an fünf Wochen.
5. Verf. vom 26. Oktober 1898: Der Beginn des Morgenunterrichts um 8 ½ Uhr ist in Zukunft auf die Zeit vom 15. November bis zum 15. Februar zu beschränken.
Auch im abgelaufenen Schuljahre wurden unserer Anstalt wieder manche Geschenke zuge- wandt; wir entledigen uns einer angenehmen Pflicht, indem wir mit herzlichem Danke gegen die gütigen Geber deren Namen an dieser Stelle veröffentlichen:
Frl. Josephine Diehl.(Tom Brown's School Days, by an old Boy.)
Herr Bahndirektor a. D. August Grooss.(Drei Photographien, Demosthenes, Sophocles, Euripides darstellend.)
Herr Philipp Hartleb.(Geschichte von Mainz und Umgegend, von ihm selbst verfasst.)
Herr Kommerzienrat Georg Hirsch.(Eine Anzahl Golderz-Stücke.)
Herr Johannes Kempf.(eitschrift des allgemeinen deutschen Sprachvereins, Jahr- gang 1898.)
Herr Dr. Johannes Ledroit.(Verschiedenes für die Bibliothek.)
Frl. Elisabeth Merz.(Eine Anzahl Bücher für die Schülerinnen-Bibliothek.)
Herr Kaufmann Georg Molter.(In Nacht und Eis, von Fridtjof Nansen.)


