Aufsatz 
Landgraf Ernst Ludwig und seine Sorge für die Hebung seines Landes / D. Bonin
Entstehung
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III. Bekanntmachungen.

Das Schuljahr 1899/1900 beginnt Montag, den 10. April 1899. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 8. April, vormittags von 9 12 Uhr und nachmittags von 3 5 Uhr, in seinem Amtszimmer im Schulhause(ebener Erde) entgegen.

Beim Eintritt in die Schule ist der Geburtsschein, der Impfschein(von Kindern, die über 12 Jahre alt sind, der Wiederimpfschein), von Kindern, die schon eine Schule besucht haben, das Abgangszeugnis oder das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

In die unterste(10. Klasse) werden Kinder aufgenommen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben; auch können leiblich und geistig kräftige Kinder aufgenommen werden, die bis zum 30. Sep- tember Il. J. das 6. Lebensjahr vollenden.

Das Schulgeld beträgt für die Klassen 107 jährlich Mk. 66; 64 84; 3 Ia 120(bez. 150 für die Seminarabteilung).

Besuchen Schwestern gleichzcitig die Schule, so zahlt die zweite nur zwei Drittel, jede weitere nur die Hälfte des für die betreffende Klasse festgesetzten Schulgeldes.

Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben der Direktion Anzeige darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.

Die Vergünstigung der Schulgeld befreiung oder-ermässigung erlischt mit dem 1. April eines jeden Jahres; wird sie noch weiterhin gewünscht, so muss sie in einer an das Kuratorium zu richtenden Eingabe jedesmal aufs neue, und zwar rechtzeitig(jedenfalls vor dem 1. Mai), erbeten werden.

Im Interesse solcher Schülerinnen, die aus der Volksschule in unsere Anstalt überzutreten beabsich- tigen, machen wir darauf aufmerksam, dass dieser Wechsel am geeignetsten nach Ablauf des dritten bez. vor Beginn des vierten Schuljahres vorgenommen wird. Mit dem 4. Schuljahre beginnt bei uns der französische Unterricht. Wer also für den Ubertritt aus der einen in die andere Schule einen späteren Zeitpunkt wählt, muss entweder durch Privatstunden im Französischen sich beiarbeiten oder kann bei uns nicht in die seinem Alter entsprechende Klasse ge-

setzt werden. Mainz, 18. März 1899.

Die Direktion der Höheren Mädchenschule:

Prof. Dr. Roemheld.