Aufsatz 
Landgraf Ernst Ludwig und seine Sorge für die Hebung seines Landes / D. Bonin
Entstehung
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Frl. Anna Maria Nauheimer.(Grundriss der französischen Litteraturgeschichte, von ihr selbst verfasst.) Herr Buchhändler Hermann Quasthoff.(Adalbert Stifters Studien.) Herr Rabbiner Dr. Sigmund Salfeld.(Urbild und Ebenbild, von J. Goldschmicdt.) Durch den Wohlthätigkeitssinn der hiesigen Logedie Freunde zur Eintracht, die uns auch im verflossenen Jahre wieder 200 Mk. zur freien Verfügung stellte, waren wir in die angenehme Lage versetzt, einige bedürftige Schülerinnen in geeigneter Weise zu unterstützen. Wir versäumen nicht, auch an dieser Stelle den gütigen Gebern für ihre Spende unseren wärmsten Dank auszusprechen, Die Schülerinnen-Bibliothek sowie unsere verschiedenen Sammlungen haben eine dankenswerte Bereicherung erfahren durch folgende Schülerinnen:

Amalie Bert(5 a). Nanette Fulda(6 a). Elly v. Meyern-Hohenberg(1 a.) Gertrud Bonin(10). Nelly Jacoby(6 b). Laura Schönberger(3 b).

Ella Buhlmann(6 a). Emmy Kaiser(6 b). Emilie Schwarzkopf(4 b). Adele Dauth(1 a). Soöophie Knewitz(6 a). Marie Traud(3 b).

Auguste Fuchs(6 a). Marie Lehne(1 a). Franziska Vogel(6 a).

Im Jahresbericht von 1895/96 haben wir einige Bestimmungen unserer mit Genehmigung des Kuratoriums eingeführten Hausordnung veröffentlicht. Wir halten es für angezeigt, dieselben Paragraphen in nachstehendem zum Abdruck zu bringen, da wohl eine ziemlich grosse Anzahl von Eltern den Jahresbericht von 1895/96 nicht besitzt.

1) Schülerinnen, die ohne genügende schriftliche oder mündliche Entschuldigung zu spät kommen, werden in das Klassenbuch eingetragen und bei öfterer Wiederholung der Ver- spätung bestraft.

2) Wer aus Gesundheitsrücksichten während der Pausen nicht in den Hof gehen soll, hat eine schriftliche, von den Eltern oder deren Stellvertretern ausgestellte Entschuldigung beizubringen. In dieser muss der Grund angegeben sein, weshalb die Schülerin den Hof meiden soll. Nach 8 Tagen erlischt die Giltigkeit einer solchen Entschuldigung; für längeres Fernbleiben vom Hofe muss sie daher alle 8 Tage erneuert werden.

3) Wer infolge von Erkrankungen die Schule versäumen muss, hat beim Wiedererscheinen im Unterricht dem(der) Klassenführer(in) einen den Anlass und die Zeitdauer der Versäumnis angebenden Entschuldigungsschein einzuhändigen. Dauert die Krankheit voraussichtlich längere Zeit, so ist es wünschenswert, wenn die Schule gleich von vornherein Mitteilung erhält.

Nach ansteckenden Krankheiten, auch wenn nur Personen im gleichen Haushalte von ihnen befallen waren, kann der Wiederbesuch der Schule nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses über Abwesenheit der Ansteckungsgefahr gestattet werden.

4) Soll eine Schülerin auf den Wunsch ihrer Eltern aus einem andren Grunde als wegen Erkrankung den Unterricht versäumen, so hat sie vor der Versäumnis beis dem(der) Klassenführer(in) bei mehrtägigem Fehlen bei dem Direktor die schriftliche Bitte ihrer Eltern um Beurlaubung einzureichen, falls letztere es nicht vorziehen sollten, die Er- laubnis mündlich einzuholen. Bleibt sie ohne vorher erhaltene Erlaubnis dem Unterrichte fern, so ist sie strafbar, auch wenn sie nachträglich einen Entschuldi- gungsschein beibringt, es sei denn, dass die rechtzeitige Einreichung eines solchen unmöglich war.

5) Befreiung von einem Unterrichtsgegenstande kann in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses gewährt werden.

Es wird vorausgesetzt, dass die Schülerinnen diesen sowie allen Anforderungen der Schule sich willig fügen und dass letztere in ihren erziehlichen Bestrebungen fortdauernd und wirksam vom Elternhause unterstützt werde. Andrerseits wird die Mitteilung etwa wahrgenommener Missstände sowie die Ausserung von Wünschen aus Elternkreisen stets mit aufrichtigem Dankevon uns entgegengenommen und, soweit nur irgend möglich, auch berücksichtigt werden.

Der Schluss des Schuljahres erfolgt am 18. März.

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