Nr. 18. Schuldverschreibung des Grafen an die Witwe Simony de Tournay, Duplikat.
Wir Johann Philipps Graf zu Vsenburg und Büdingen pp. Urkunden und Bekennen hiermit: daß Wir bey Erkauffung der hiesigen Glaßhütten übernommen haben, im Nahmen der Verkauffer, an die Simonische Wittib de Tournay, gegen Zurückgebung des Original-Contracts und anderer, erm. Glaß-Hütten concernirend Brief- schaften, für ihren abstand zu bezahlen die Summe von Zweyhundert und fünfzig gülden, worauff Sie sogleich fünfzig güldten empfangen, die übrigen Zweyhundert gülden aber versprechen Wir derselben in Jahres-Frist auch abzulegen, und biß dahin mit fünften pro Cento zu verpensioniren; Und setzen Ihr inmittelst um mehrerer Versiche- rung willen zu einem unterpfand ein, zweyhundert zwey und zwanzig Gülden Capital(die Wir noch uff einem neuen Hauß alhier in Offen- bach, So wir vor einigen Jahren an den geweßenen Orgelmacher weil. Henrich Jacob Wilcken verkauffet, stehen und zu fordern haben und biß zur ablag ebenmäßig mit fünften pro cento verpensionirt be- kommen) um sich im fall der noht daran erhohlen zu können. Zu urkund deßen haben gegenwärtige obligation eigenhändig unter- schrieben und mit unserm Gräfl. Insiegel bekräftigen laßen. So ge- schehen Offenbach den 1. Martii 1700.
(Eigenhändige Unterschrift des Grafen abgekürzt.)(Siegel.) Das so erstandene Haus wurde ausgebaut und für die Latei- nische Schule passend eingerichtet.
Die Bestallung und Dienstanweisung der ersten Rektoren.
Wir besitzen die Bestallungen für die ersten Rektoren Ku— haupt(1601— 1608), Henric-Petri(1608— 1704), Bern- hardi(1706— 1713), Heppe(1714— 1737), Conradi(1737— 1755) sämtlich. Aus ihnen geht nicht nur hervor, welche Pflichten und Rechte und welchen Gehalt der Rektor hatte, sondern auch, in welchem Geiste die Schule geleitet werden sollte.
Nr. 20. Bestallung des Rektors Kuhaupt, Dupli- kat der dem Rektor eingehändigten Urkunde.
Wir Johann Philipß Graf zu Isenburg und Bü—
dingen etc. urkunden und bekennen hiermit, daß wir den Wür- digen und Wohlgelährten Henrichen Kühhaupt von Eh- ringen auß unter-hessen Zum Rector Unserer allhier zu Offenbach durch Gottes Hülf und gnad neu aufrichtender Schulen gnädig bestellet und angenommen haben, Thun es auch Kraft dießes also und dergestalt, 1. Daßi) er zuforderst Uns, Unseren Erben und Nachfol- gern getreu, Hold, gehorsam und gewärtig seyn, Unseren nutzen nach seinem besten Fleiß und Vermögen prüfen und befördern, schaden warnen und wenden, selbsten keinen thun noch andern wissentlich gestatten.
¹) von hier ab bis Punkt 11 mit einigen kleinen Anderungen abge- druckt bei Sommerlad S. 20; wir haben die Orthographie und die Wort- formen genau wiedergegeben.
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