32 13. Solle er auf die Ihme eingebende Schulbäue eine fleißige ufsicht haben, damit weder durch Ihn noch durch die seinige etwas daran verderbt oder Verwahrloset, sondern alles in gutem stande erhalten werde.
Vor diesen seinen Dienst, welcher von unten gesetztem dato angehet, und biß auf Unsere oder seine aufkündigung(welche jedoch ein Vierteliahr vorher geschehen soll) währet, wollen wir Ihme Jähr- lich und jedes Jahr besonders geben und reichen laßen: An Geld Einhundert und achtzig gulden. Dargegen Er von denen Schülern kein schulgeld, wohl aber vor die Privatstunden etwas Billiges zunehmen hat. Worbey Er zur freyen Wohnung den theil Unseres Schul— haußes mit seinem Zugehör, ingleichen Drey StoßBrennholtz, worvon er jedoch den macherlohn zahlen und sich es selbst fahren laßen muß, haben und geniesen solle. Hierüber hat Uns obgemelter Johannes Conradi angelobt, auch einen leibl. E y d zu Gott dem allmächtigen geschwohren, dießem allem treulich und gehorsamlich nachzukommen, treulich und sonder gefährde. Und deßen allen zu mehrere Uhrkund haben Wir dieße respee Instruction und Bestallungs-Brief hierüber ausfertigen und nebst Unserer eigenhändigen unterschrift mit Unserm angebohrenen Gräfl. Insiegel betrucken laßen. So geschehen Birstein den 1. Januar 1738. (Eigenhänd. Unterschrift d. Grafen.) Wolfgang Ernst G. z. V. B. (Siegel.)
Hiernach ist noch mehr wie vorher auf ein einwangdfreies Leben des Rektors Gewicht gelegt und der christliche und insbes. der christlich-reformierte Charakter der Schule entschieden hervor- gehoben. Der Lehrplan soll ohne Genehmigung des Konsistoriums keine Anderung erfahren, für die Handhabung der Disziplin und Erteilung des Unterrichts, Führung der Aufsicht, Abhaltung regel- mäßiger öffentlicher Prüfungen, Verwaltung der Gebäude werden ein- gehende Vorschriften gegeben; Schule und Rektor werden der Auf- sicht des Konsistoriums, insonderheit des ersten reformierten Pre- digers zu Offenbach unterstellt. Der Gehalt des Rektors ist 47 Jahre nach der Gründung der Schule zum ersten Male um 30 Gulden— auf 180 Gulden jährlich— erhöht. Mit dem, was über den Lehrplan gesagt ist, werden wir uns in einer späteren Abhandlung noch zu be- fassen haben.


