Aufsatz 
Zur Geschichte der Offenbacher Lateinschule
Entstehung
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Simony de Tournay.,) der in einem der Aktenstücke alsGlas- macher bezeichnet wird, im Auftrage von Franciscus Con radus Romanus und Joh. Fischer erbaut worden; er war zu einer Glashütte bestimmt, ein Glasofen sollte darin aufgestellt, Glas und Glasgefäße darin hergestellt werden. Allein der Bau er- schien, noch ehe er vollendet war, den Auftraggebernzu einer Glaß- hütten, worzu Er eigentlich destiniert gewesen, nicht brauchbar, sondern zu klein; sie ließen daher nicht weiter bauen und suchten den Bau zu verkaufen. Der Erbauer Simony erhob gerichtlich An spruch auf den Bau, um sich für Arbeit und Kosten schadlos zu halten. So war der Verkauf erschwert. Deshalb beauftragten Romanus und Fischer den Frankfurter Handelsmann und Häuseragenten Gott- fried Gebhard mit dem Verkauf und stellten ihm eine Voll- macht aus.

Nr. 16. Vollmacht für den Handelsmann Geb hard, Original, doppelt ausgefertigt mit Siegel und Unterschrift der Aussteller.

Ich Endesunterschriebener tue kund und bekenne hiermit, nach- dem Ich in glaubwürdige Erfahrung gebracht, daß der von Sr. Simony de Tournay angegebene, auch uf Meine und Meines H. Mit-Interes- senten Kosten, in seine vier Wände gestellte steinerne Bau zu Offen- bach, zu einer Glaßhütten, worzu Er eigentlich destiniert gewesen, nicht brauchbar, sondern zu klein seyn solle: Daß Ich Derohalben Meines Theils Herrn Gottfried Gebharden, Bürgern und Handels- mann in Frankfurt, Gewalt und Vollmacht ertheilet habe, ermelten Bau, so gut Er kan, anderwartlich zu verkaufen und an den Mann zu bringen, damit Ich Meinen Schaden einigermaßen ersetzt bekomme und zum wenigsten etwas von Meinem ausgelegten Gelde wieder erlangen möge. Und weilen zu besorgen, daß von Eingangs ermelten Simony de Tournay(welcher besagten Bau seiner angewendeten Mühe und Kosten halber gerichtlich anzusprechen sich unterstanden) einige Einrede oder Hindernuß geschehen dörfte: So gebe Ich ober- wehntem H. Gebharden hiermit und Kraft dieses zugleich Gewalt und Vollmacht zu Abschneidung aller verdrießlichen Weitläufigkeit, Sich zuförderst mit Ihm oder den Seinigen, so gut er kan, zu ver- gleichen und abzufinden, damit kein Ufenthalt in der Sach zu befahren. Ich verspreche auch dasienige, was Er, mein Gevollmächtigter, wegen dieser Sache in meinem Nahmen handelt und schließet, genehm- auch Ihn in allem zu vertretten und schadloß zu halten. Zu dessen mehrerer Versicherung habe Ich gegenwärtige Vollmacht eigenhändig unter- schrieben, und mit meinem gewöhnlichen Pittschaft bekräftiget. So geschehen den 5ten Januarii 1704.

(Siegel.) Blanquet zum Verkauf des zu Offenbach von meinem Gelde erbauten Hauses und anderen zu selbiger Manufaktur ange- schafften Sachen.

Franciscus Conradus Romanus D.mp.

Das Duplikat trägt die Unterschrift Joh. Fischer D. und ist schwarz gesiegelt.

¹) Unter den Kirchenältesten und Gründern der französisch-refor- mierten Gemeinde wird auch ein Matthieu de Simony Equiyer sieur de Tournay genannt; s. Lehn, Gesch. d. franz.-reform. Gem., S. 14, 15, 21, 228.

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