Aufsatz 
Zur Geschichte der Offenbacher Lateinschule
Entstehung
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10 Rechten der Majestät gerechnet wird und daß auch jetzt noch dieses so herrliche und erhabene Recht dem Kaiser, den Königen und anderen höch- sten Behörden allein unter dem Namen eines königlichen Rechtes vor- behalten bleibt. Dies alles haben wir bei uns eifrig erwogen und den hervorragenden Eifer unserer Vorgänger in dieser Richtung, besonders unseres Herrn Großvaters und Herrn Vaters seligen Angedenkens aus Schriftstücken und andern Beweisen kennen gelernt und haben zugleich fast überall die Zerstörung und Einäscherung zahlloser Schulen wahrge nommen, die entweder nicht leicht und rasch oder vielleicht niemals wieder herzustellen sind; hiernach haben wir uns dazu entschlossen, da die göttlichen Lehren, unser Amt und die rechte Erwägung es gutheißen, ihren lobenswerten Spuren zu folgen und eine Schule, die mit den ihr zukommenden verschiedenen Klassen und Studien ausgestattet ist, die jene zu errichten gedachten und deren ersten Grund sie gelegt haben, mit Hilfe Gottes zu gründen und auszubauen. Da indes nicht allein die früheren Kriege und sehr viele andere Hindernisse den Plänen unserer Vorgänger sehr große Schwierig- keiten bereitet haben, sondern auch der gegenwärtig von Osten und Westen¹) unser Vaterland bedrohende Krieg die Mittel, die sonst hierfür bequem zur Verwendung kommen konnten, nur allzusehr und gleichsam unvermerkt uns entzieht und verschlingt, so daß es kaum möglich ist, unsern kühnen Plan aus eigenem Aufwand und eigenen Mitteln in langen Jahren zu verwirklichen, so haben wir unsern Sinn auf fremde und auswärtige Unterstützung gerichtet und sind der festen Zuversicht, wenn wir einen durch frommen Sinn und gelehrte Bildung ausgezeichneten Mann mit unserer Vollmacht, der Glauben geschenkt werden darf, erstlich zu den Provinzen, Gemeinden und Kirchen in Deutschland, sodann auch zu denienigen in den Vereinigten Niederlanden und in Großbritannien senden, so wird er durch seine bescheidenen und beweglichen Bitten für dieses unser Unternehmen bei allen wohltätigen und edelen Herzen Beistand gewinnen und uns instand setzen unser Gelöbnis zu erfüllen und das von uns geplante, so ehrenvolle und fromme Werk ohne weiteren Verzug auszuführen. Während wir dies bei uns sorgsam erwogen, erschien es uns zweckmäßig, mit diesem Geschäfte den UÜberbringer dieser Vollmacht zu betrauen, den hochwürdigen Herrn Conrad Bröske, unsern Hof- prediger und Hauptpastor unserer Residenz, und ihm mit dieser Vollmacht den Weg zu den auswärtigen Genossen unseres refor mierten Glaubens zu bahnen und zu sichern. Daher bitten wir auch jeden einzelnen und alle, in deren Hände und vor deren Augen dieses kommt, je nach ihrem Stand und Rang ergebenst, sie möchten geruhen, dem UÜberbringer dieser Vollmacht, unserm Hofprediger, in erster Linie einen wohlwollenden und gnädigen Zutritt zu gestatten, sodann auch diesem unserm Schreiben und den mündlichen Darlegungen unseres Bevollmäch- tigten ohne viel Umstände Glauben zu schenken und obendrein die Er klärung abzugeben, wie sie unsere Hoffnung uns erwarten läßt und die Begünstigung und die Wichtigkeit der Sache selbst erfordern. Sowie ge- rade dies auf das Wachstum der wahren christlichen Kirche und die Aus- breitung des himmlischen Reiches abzielt und Gott und Menschen in jeder Beziehung angenehm ist, so werden wir unsererseits niemals unter- lassen, wenn sich Gelegenheit dazu bietet, durch bereitwilligst geleistete Gegendienste und Gefälligkeiten uns alle zu verpflichten. Zur Beglaubigung von alle dem haben wir diese Vollmacht nicht nur eigenhändig unter- schrieben, sondern auch mit unserem größeren Siegel bekräftigen lassen. Gegeben zu Offenbach a. Main am 17. Juni 1690.

Nr. 3. Urkunde in lateinischer Sprache auf Pergamentpapier. Vollmacht nur für England gültig.

Der Text ist der gleiche wie bei Nr. 2 bis zur Angabe der Länder, die zu besuchen sind; in Nr. 3 heißt es dann:

¹) Der Türkenkrieg seit 1683, der 3. Raubkrieg Ludwigs XIV. seit 1688.