Aufsatz 
Der principielle Gegensatz in den pädagogischen Anschauungen Kants und Herbarts : Beigabe des ordentlichen Lehrers / Otto Böhmel
Entstehung
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sollte den Menschen bei dem jedesmaligen Aussprechen seines Namens mit Ehrfurcht, durchdringen, und er sollte ihn daher selten und nie leichtsinnig gebrauchen. Das Kind muss Ehrfurcht vor Gott empfinden als dem Herrn des Lebens und der ganzen Welt; ferner als vor dem Versorger der Menschen, und drittens endlich, als vor dem Richter derselben.*)

Herbarts Lehre verweilt mehr bei der theoretischen Entwickelung der Gottesidee, die Verbindung derselben mit ethischen Begriffen ist willkürlich. Nur die Erkenntnis Gottes als eines Gesetzgebers für alle unsere Pflichten kann in ihm das Ideal der Sitt- lichkeit verwirklicht sehen. Aus dieser philosophischen Einsicht ergiebt sich die päda- gogische Aufgabe, die Begriffe von Gott und der Pflicht gleichzeitig deutlich zu machen. Der Schwerpunkt aber würde, der Lehre Kants entsprechend, auf der Entwickelung des Pflichtbegriffes liegen, nur einige wenige Begriffe vom höchsten Wesen sollen Kindern beigebracht werden. Verwerflich ist jeder Unterricht, der die Neigung zum passiven Glauben fördert. Der künftige Mann soll die wahre Religion nicht im Wissen und Bekennen suchen, sondern in dem, was wir thun müssen, um Gott wohlgefällig zu werden. Nur dasjenige aber kann Gott wohlgefällig sein, was für sich selbst einen unbedingten Wert hat und dessen Notwendigkeit jedem Menschen einleuchtet.**) Wie weit und wie innig Kant diese Grundlehren seiner Pädagogik mit den Lehren des Christentums verbunden hat, wie weit er für seine Anschauungen Belege in der Lehre Christi findet, davon mag an dieser Stelle abgesehen werden. Der Zusammenhang zwischen Religion und Sittlichkeit ist ein engerer als bei Herbart, dessen Gottesbegriff erst nachträglich mit ethischen Prädikaten ausgeschmückt wird.

Auch hier dokumentiert sich der prinzipielle Gegensatz in den Anschauungen Kants und Herbarts. Die Lehre Kants verlangt gleich wie beim Ethischen selb- ständige Erwerbung des Gottesbegriffes, gründet ihn im Individuum und seiner sittlichen Erfahrung. Aus der Theorie Herbarts, welche einen so engen Zusammenhang zwischen Religion und Sittlichkeit nicht kennt, lässt sich eine solche Forderung mit Notwendigkeit nicht ableiten. Die Stärkung und Förderung des religiösen Interesses bedeutet noch nicht die Erwerbung sittlich-religiöser Grundsätze. In der Betonung der eigenen persönlichen That trennt sich die Lehre Kants von den Anschauungen Herbarts. Der Gedanke Kants, dass der Mensch alles, was über die mechanische Anordnung seines Daseins hinausgeht, aus sich selbst hervorzubringen habe, bezieht sich auch auf sittlich-religiöse Gesinnungen. Lebendiges religiöses Interesse überhaupt verträgt, sich mit jedem Bekenntnis, kann sogar hinführen zu Phantastereien. Die Gottes- verehrung aber, welche sich gründet im Sittengesetz, welche in religiösen Dingen die eigene Verantwortlichkeit der Persönlichkeit fordert, verträgt sich einzig und allein mit den Grundgedanken des Protestantismus. Wenn auch ursprünglich die Religion mit den theoretischen und aesthetischen Richtungen im engsten Zusammenhange steht, so hat die Erziehung auf eine Begründung derselben im sittlichen Bewusstsein hinzu- arbeiten. Die Aufgabe des analytischen Unterrichtes dürfte es sein, die Verpflechtungen des Religiösen mit theoretischen und aesthetischen Interessen aufzulösen. Der fort- schreitende synthetische Unterricht würde sich die Aufgabe zu stellen haben, die moralische Erkenntnis Gottes mit dem Gefühlsleben zu verbinden. Die Einsicht, dass wir nicht heilig sein können wie unser Vater im Himmel und doch sollen, ergiebt, die Idee des erbarmenden und liebenden Vaters, von dem wir hoffen dürfen, dass er unsere Unzulänglichkeit mit der Heiligkeit des Gesetzes in Uebereinstimmung bringen

*) Kant über Pädagogik, 509. **) Religion innerhalb der Grenzen der reinen Vernunft, 232.