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hat dieses Beiwerk nach und nach ganz zu entfernen, damit die eigentümliche Gesetz- mässigkeit der einzelnen Disciplinen zur vollen Klarheit gebracht werden kann. Auf einer höheren Stufe bieten die Probleme des Organismus einen Grund für die Annahme der Naturbeschreibung als Unterrichtsgegenstand. Da die mathematisch- mechanische Auffassung der Dinge keine Individuen kennt, so muss es eine Richtung unserer Vernunft geben, welche den Problemen des Individuums gerecht wird. Als ordnendes Prinzip, als systematischer Gesichtspunkt für die Mannigfaltigkeit der Einzel- gesetze, ergiebt sich der Zweckbegriff. Der Zweck selbst ist kein Gesetz. sondern ein Gesichtspunkt, nach welchem die einzelnen Gesetze, als solche zu bezeichnen sind. Die Gesetze selbst finden ihre nähere Bestimmung in derjenigen Richtung des Bewusstseins, welche in Mathematik und Mechanik ihren Ausdruck erhält. Eine weitere Bedeutung als ordnendes Prinzip erhält der Zweck, wenn diejenigen Probleme besonders hervorgehoben werden sollen, welche sich einer mathematisch-mechanischen Betrachtung nicht beugen. Hält, man an dem früher ausgesprochenen Gedanken fest, dass in der mathemathischen Be- trachtung die Natur der Form nach geschaffen wird, so ergiebt sich sofort, dass Organismen niemals in einem derartigen Sinne construiert werden können. Die für Mathematik und Mechanik nicht zugänglichen Probleme ordnen sich, wie erwähnt, nach dem Begriffe des Zwecks und werden dem Princip nach der mathematischen Richtung des Bewusstseins als Gegenstände der Bearbeitung zugewiesen. Ist eine derartige Lösung unmöglich, so hat, der Zweckbegriff wenigstens das Verdienst, das Problem als solches hervorgehoben zu haben. Das Problem selbst giebt entweder Anlass zu neuen Problemen oder findet, seine Lösung in einer anderen Richtung des Bewusstseins. In einer Darstellung der gesamten Aufgaben unseres Bewusstseins dürften also diejenigen Probleme nicht fehlen, welche durch den Zweckbegriff als solche gekennzeichnet werden. Bei einer Auswahl der Bildungsstoff nach pädagogischen Gesichtspunkten können die Unterrichts- gegenstände nur aus solchen Gebieten gewählt werden, in denen die theoretische Einheit des Bewusstseins zum deutlichen Ausdruck kommt. Es ist die alte Streitfrage zwischen Deduktion und Induktion, welche in diesen Betrachtungen über die Einheit, und Teilung unseres Bewusstseins sich ausspricht. Dieser Streit wird geschlichtet, durch die Kantische Trennung der Grundgesetze unserer Erfahrung oder Bewusstseins von dem heuristischen Prinzipe des Zwecks. Aus den Grundgesetzen der Er- fahrung, welchen die theoretische Richtung unseres Bewusstseins entspricht, lassen sich deduktiv die speziellen Gesetze ableiten, während der Zweck nur der In- duktion und zur Beleuchtung der Probleme der organischen Naturwissenschaft dient. Eine theoretische Pädagogik im Geiste Kants, würde also in erster Linie der Deduktion den Vorzug geben, erst an zweiter Stelle würde die Induktion Berücksichtigung erfahren. Es handelt sich hierbei nur um eine Unterordnung der Induktion dem Werte nach, während dieselbe der Zeit nach im Unterrichte vorangehen muss. Ein Augenblick der Betrachtung möge noch den Anschauungen Herbarts vergönnt sein. Unterricht als Er- gänzung von Erfahrung und Umgang soll, im Geiste Herbarts, an die Hauptrichtungen des menschlichen Interesses anknüpfen. Herbart unterscheidet Interessen der Erkenntnis und Interessen der Teilnahme. Die Interessen der Erkenntnis entspringen aus der Erfahrung, die der Teilnahme aus dem Umgang. Jede einzelne Hauptrichtung des Inter- esses zerfällt wieder in drei Unterabteilungen. Der Erfahrung entsprechen empirisches Interesse, Spekulation und Geschmack, dem Umgange ordnen sich unter Teilnahme für Menschen, für Gesellschaft und Religion. Die Bildungsstoffe müssen demnach so ge- wählt werden, dass allen diesen Interessen Rechnung getragen werden kann. Mass- gebend ist demnach nicht der wissenschaftliche Wert der einzelnen Disziplinen, sondern die Leichtigkeit, mit welcher die verschiedenen Arten des Interesses sich erwecken


