kein Moment gefunden werden kann, welches ihre Beziehung auf die Wirklichkeit möglich machte. Für die Pädagogik bedeutet der Uebergang zu den aesthetischen Urteilen keinen Fortschritt. Sie sind ein erneuter Ausdruck des früher behandelten gleichschwebenden vielseitigen Interesses; der Moralisierung des Individuums ist Herbart durch Einführung der aesthetischen Urteile keinen Schritt näher gekommen. Fassen wir die Idee des Wohlwollens ins Auge, so kann aus einer Beurteilung der Willensverhält- nisse nach dieser Idee, also nach der Einsicht auf Grund derselben, der Schluss auf ein wohlwollendes Herz nicht gemacht werden, Einsicht und Gesinnung können sich kühl gegenüber stehen. Um die Einsicht nach den aesthetischen Ideen im einzelnen Individuum der Vollendung entgegenzuführen, führt Herbart einen neuen pädagogischen Begriff ein, den Begriff Zucht. Er selbst fühlt, dass die Annahme sittlicher Grundsätze trotz Vielseitigkeit und trotz Ideen dem Zufall überlassen bleibt und sucht diese Zu- fälligkeit durch Annahme eines neuen Hülfsbegriffts zu überbrücken. Ueber die Schwierigkeit des Uebergangs von den aesthetischen zu den moralischen Urteilen äussert er sich im Grundriss.„Die blosse aesthetische Beurieilung übt sich leicht an fremden Beispielen, die moralische Rückwirkung auf den Zögling selbst dagegen nur insofern mit Hoffnung des Erfolgs, als seine Neigungen und Gewöhnungen eine Richtung ge- wonnen haben, welche jener Beurteilung gemäss ist. Sonst läuft man Gefahr, dass der Zögling die aesthetische Beurteilung des Willens, wenn er sie fasst, doch der gemeinen Klugheit unterordnet, woraus das eigentliche Böse entsteht*).“„Weil nicht eingesehen werden kann, wie Urteile des Beifalls und Missfallens, in denen Herbarts Ideen ihren Ausdruck finden, die Gestalt eines kategorischen Imperativs annehmen können, so ist auch nicht ersichtlich, wie diese Ideen praktische Erkenntnisprinzipien Werden. Fasst man nochmals die Idee des Wohlwollens ins Auge, so darf dieselbe wohl kaum Wohl- gefallen am Wohl eines jeden anderen ausdrücken, sondern nur Wohlgefallen an den Verhältnissen der Willensbilder. Wenn also selbst Wohlwollen des Wunsches in der Idee des Wohlwollens sich nicht begründen kann, wie viel weniger kann das bei jenem praktischen Wohlwollen der Fall sein, welches Wohl und Heil des Mitmenschen sich zum Zweck macht. Wohlwollen muss sich begründen in der Idee der Menschheit, muss in der Form eines Pflichtgebots reden, wenn es sich umgestalten soll zum Wohlthun. Die Herbartische Idee des Wohlwollens bleibt in den engen Schranken des Individuums, trägt für wechselseitiges Wohlwollen und Wohlthun keinen Grund in sich. Aus diesem Einwurfe heraus mag es wohl erlaubt sein, die Herbartische Ethik und Pädagogik als eine individualistische zu bezeichnen. Kants Sittengesetz hingegen, seine Idee der Menschheit, durchbricht die engen Schranken des Individuums, fordert auf zur Schöpfung sittlicher Gemeinschaften. Auch die Idee des Berufes, in dem die sittliche Aufgabe des einzelnen Gliedes der Gesammtheit ihren Ausdruck erhält, kann in der Ideenlehre Herbarts ihre Begründung nicht empfangen. Am klarsten ergeben sich diese Mängel der Herbartischen Philosophie und Pädagogik beim Uebergang von den ursprünglichen zu den abgeleiteten Ideen. Das Wollen ist ihm ein rein innerlicher Akt, für den erst ein Medium gesucht werden muss, um das Beisammensein von mehreren Willen, sagen wir vielmehr Willensbildern, möglich zu machen. Um diesen Uebergang zu ermöglichen macht Herbart die Annahme, dass man mehrere Vernunftwesen, wie man eben wolle, als Mehrere oder als eins ansehen könne. Im letzteren Falle sei das mehrfache Wollen zu vergleichen den Strebungen und Entschliessungen eines und desselben Vernunftwesens**). Es ist eben nur eine Fiktion, um Herbarts Ausdruck zu gebrauchen, in der diese Beziehung
*) Grundriss 19.
*r) Allgem. prakt. Ph., Uebergang zu den abgeleiteten Ideen.


