Aufsatz 
Der principielle Gegensatz in den pädagogischen Anschauungen Kants und Herbarts : Beigabe des ordentlichen Lehrers / Otto Böhmel
Entstehung
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Lasse man dann hinweg von dem Willen ganz und gar seine Stärke, sein Thun und alle Grade seines möglichen Wirkens und Leidens im Konflikt mit einer gegenwirkenden Kraft und Stärke Lasse man fahren den Gedanken an seine Wirklichkeit, die sich könnte fühlbar machen in der Wirklichkeit: was bleibt übrig? Sein blosses Was Sein Bild*). Das Urteil soll sich also nicht richten auf eine Begierde, auf das Wollen des empirischen Menschen, sondern auf ein Bild des Willens. Man sieht also, dass das Urteil von aller Beschaffenheit des Willens abstrahieren soll, das Wollen soll beurteilt werden als Glied eines Verhältnisses.Ergeht ein Urteil über ein Wollen, so trifft es dasselbe nie als einzelnes Wollen, sondern als Glied eines Ver- hältnisses**). Verworfen wird also jene Meinung, welche einen Willen für gut oder schlecht erklärt, denn dann hätte man kein Bild des Willens mehr, da ja ein Bild des Willens weder gut noch schlecht sein kann. Aus dieser Auffassung ergiebt sich auch die andere Meinung Herbarts, wonach von einer Gebundenheit des Willens durch Pflicht abgesehen werden muss, weil eben nur über einen solchen Willen geurteilt werden soll, der von allen irdischen Fesseln befreit ist. Wie in seiner Logik die Vorstellung, so lässt auch in seiner Ethik Herbart ideale Willensbilder gegen einander oder zur Ge- sammtheit der Einsicht schweben und sucht eine Reihe von Elementarurteilen zu ge- winnen. Diese Elementarurteile sind die Ideen. Die Urteile selbst werden von Herbart als vollständig willenlos bezeichnet.Das Urteil selbst, so äussert er sich, ist kein Wille und kann nicht gebieten. Diese Stimmungsurteile, wie sie unser Philosoph erzielt, haben keine Beziehung zum Sollen, sind Geschmacksurteile. Diese Geschmacksurteile werden an anderer Stelle der Einleitung in die praktische Philosophie bezeichnet als die Effekte vollendeten Vorstellens, die sich bei jeder Erneuerung dieses Vorstellens erneuern und unter denselben Bedingungen stets als dieselben hervortreten. Ein Prinzip für die Ableitung der Ideen hat Herbart nicht angegeben, die Frage nach dem quid juris der Notwendigkeit der ethischen Urteile ist nicht berührt worden, noch weniger lässt sich ein Grund für die Fünfzahl der Ideen angeben. Die aesthetische Beurteilung des von seinen Objekten losgelössten Willens darf aber mit der moralischen Beurteilung nicht verwechselt werden. Aufgabe der Pädagogik nach Herbartischen Grundsätzen muss es nun sein, diese ebengenannte ästhetische Beurteilung, welche als Einsicht be- zeichnet wird, zu üben*). Der Uebergang von der aesthetischen zur moralischen Beur- teilung bietet um so grössere Schwierigkeiten, da die aesthetische Beurteilung sich nur an fremden Urteilen übt, während die moralische Beurteilung sich dem Träger des Ur- teils selbst zuwendet. Herbart verlangt nun, dass das auf die Bilder des eigenen Willens bezogene aesthetische Urteil sich in ein moralisches verwandle. Gründe für diese Uebertragung giebt er nicht an, sondern nur Umschreibungen. Nach seiner Meinung sind, wie schon früher erwähnt, die Geschmacksurteile notwendig, weil sie die Effekte vollendeten Vorstellens sind. Dass sie als Macht gefühlt werden, liegt nicht, an ihnen selbst, sondern an demjenigen, was wider sie auffährt und an ihrer Beharr- lichkeit sich bricht†). Diese Worte Herbarts sind ein Eingeständnis der Thatsache, dass das Sittengesetz im Gefühle der Pflicht den Willen bindet, enthält aber keine Begründung seiner ewigen Autorität. Herbart machte, wie wir sahen, Kant den Vor- wurf, dass er ein abstraktes Sittengesetz durch Negation gewonnen habe, welches keinen Grund der Beziehung auf den wirklichen Mensch in sich trage. Dieser Vorwurf richtet, sich in höherem Grade gegen seine Geschmacksurteile, da für diese willenlose Urteile

*) Allgem. prakt. Philosophie. 2. Kapitel.

*r) Allgem. prakt. Philosophie S. 348(Ausgb. v. Herbart). ***) Grundriss§ S. 3

) Einl. in die Allgem. prakt. Ph.