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Annahme moralischer Grundsätze liegt ausserhalb jeder theoretischen Berechnung. In- sofern hat Kant recht, wenn er behauptet, dass die eigentliche Moralität unserer Hand- lungen uns verborgen bleibe. Weder durch Rechnung noch durch Experiment können Schuld und Verdienst aus dem Mechanismus der Vorstellungen abgeleitet werden. Die Beurteilung nach Gesetzen der Freiheit kann auf absolute Genauigkeit allerdings niemals Anspruch machen, da ja die Beurteilung nur dem empirischen Menschen gilt und niemand genau sagen kann, wieviel reine Wirkung der Freiheit sei, wieviel der blossen Natur und dem unverschuldeten Temperament zugeschrieben werden müsse. Die Beurteilung kann also im einzelnen fehlen, niemals aber kann man jenes Prinzip für falsch erklären, welches den Menschen verantwortlich macht für die Verletzung der Menschheit in seiner Person oder in den Personen anderer. Nun kann man ja auch hier wieder den Einwurf machen, dass der Mensch nicht nach Gesetzen der Freiheit beurteilt werden dürfe, wenn die Frage nicht endgültig entschieden sei, ob er frei sei oder nicht. Wenn das letztere wahr sei, so könne ja gar nicht eingeschen werden, wie eine Beurteilung nach Gesetzen der Freiheit möglich sei. Die Stellung dieser Frage wurde schon vorher als eine unkritische abgelehnt. Der empirische Mensch gründet sich in der Erfahrungs- lehre, welche über sich hinausweist und eine Ethik fordert. Aus diesem Zusammenhang ergiebt sich eine Beziehung der Ethik auf die Objekte der Erfahrungslehre auf den empirischen Menschen. Dass ein solcher notwendiger Zusammenhang zwischen Ethik und Erfahrungslehre besteht, das nachgewiesen zu haben, ist eben Kants Verdienst. Die Grundfrage der Kritik, das möge noch erwähnt werden, lautet nicht auf die Mög- lichkeit von Raum, Zeit und den Kategorien, sondern nach der Möglichkeit von synthe- tischen Urteilen a priori, nach der Möglichkeit von Mathematik und reiner Naturwissen- schaft. Die ethische Grundfrage lautet nicht nach der Möglichkeit der Freiheit, sSondern nach der Möglichkeit sittlic her Erkenntnisse. Die erstere Frage wird nicht nur nicht gelöst, sondern als unkritisch abgewiesen. Mit dieser anderen Auffassung der Frei- heitslehre Kants widerlegt sich auch der Einwand Herbarts, dass ein Wille nicht dem anderen gebieten könne. Wichtig bleibt nur die Aufgabe, die Willensvorstellungen nach dem Prinzip der Freiheit und des Sittengesetzes zu begreifen und systematisch zu ordnen. Nicht nur dem einzelnen Leben sondern den praktischen Aufgaben der Kultur dient Kants Sittengesetz als Erkenntnisprinzip, es bezeichnet diejenigen Kulturaufgaben und diejenigen menschlichen Verhältnisse, welche einer Umgestaltung entgegen zu führen sind. Kants Lehre aber verträgt sich sehr wohl mit dem Gedanken, den Begriff des empirischen Menschen enger zu fassen, ihn zu suchen im Bewohner des gemeinschaft- lichen Vaterlandes. Wie lässt sich im eigentümlichen Charakter des Deutschen der
Begriff der Menschheit zur Darstellung bringen? So ungefähr könnte die Grundfrage einer theoretischen Pädagogik lauten.
Herbarts Ideen-Lehre.
Lernten wir bei Kant Tugend als Achtung vor dem moralischen Gesetze kennen, so ist sie bei Herbart die Eigenschaft eines Vernunftwesens, vermöge deren es den praktischen Ideen gemäss Gegenstandl des Beifalls wird. Stellte Kant ein einheitliches Prinzip an die Spitze seiner Ethik, so sind es bei Herbart Zeichnungen von Willens- verhältnissen, nach denen alles menschliche Handeln bestimmt werden soll. Das Urteil richtet sich aber nicht auf den Willen selbst, sondern nur auf die Form desselben.


