teil. Zuerst ergab sich ihm das Gesetz und dann erst wurde die Möglichkeit der Be- ziehung auf den empirischen Menschen erörtert. Dass überhaupt eine Beziehung zwischen dem abstrakten Gesetze und dem empirischen Menschen stattfinden kann, das ergiebt sich aus dem Zusammenhange von Kants Erfahrungslehre und Ethik. An dieser Stelle handelt es sich nur um die Abweisung von Herbarts Einwand, dass das Sittengesetz einer Verallgemeinerung des Pflichtbegriffs seine Entstehung verdanke. Wir lernten das Sittengesetz kennen als eine Idee, welche auffordert zur Darstellung der Mensch- heit, nicht aber als eine verborgene Kraft, welche mit ihren unberechenbaren Wirkungen die Kreise des Psychologen stört. Hinfällig wird auch jene Meinung, welche Kants Sittengesetz als blosse Negation bezeichnet. Gerade jene Aufgabe des Sittengesetzes, den empirischen Menschen nach der Idee der Menschheit umzugestalten, kann im wahren Sinne des Wortes als eine Kulturaufgabe bezeichnet werden. Im Sittengesetze Kants wird der Individualismus überwunden und der Einzelne aufgefordert zur Ethisierung der Gesammtheit. Wie weit nun im Individuum das Sittengesetz sich zur Darstellung bringen lasse, das ist eine Frage der Psychologie, also im Sinne Kants der Anthro- pologic. Fast scheint es, als habe Herbart gemeint, Kant wolle die alte Frage, ob der Mensch frei sei oder nicht, der Lösung entgegen führen. Diese Fragestellung lässt sich sofort als eine falsche bezeichnen, wenn man nur bedenken will, dass die Freiheit von Kant nicht als Kategorie, sondern als Idee bezeichnet wird. Die Möxglichkeit der Darstellung der Menschheit im empirischen Menschen musste begreiflich gemacht werden. Der Gegensatz zwischen Noumenon und Phaenomenon, der sich aus der Erfahrungslehre ergab, musste ausgeglichen werden. Der Ausgleich ergab sich im Sittengesetz und der von demselben geforderten transscendentalen Freiheit. Beide Begriffe wurden ihm Er- kenntnisprinzipien, um die Thatsache menschlicher Versittlichung oder Verschlechterung, sowohl mit Rücksicht auf die Gattung als auf das einzelne Glied derselben begreiflich zu machen. An dieser Stelle soll nur festgestellt werden, dass die von Herbart be- kämpfte transscendentale Freiheit von Kant niemals gelehrt worden ist. Herbarts Bekämpfung der Kantischen Freiheitslehre hätte sich gegen die psychologischen Begriffe richten müssen, unter denen das Sittengesetz im empirischen Menschen erscheint, also gegen die psychologisch-ethischen Begriffe, Pflicht und Achtung. Diese beiden Begriffe würden für die Grundlegung einer theoretischen Pädagogik nach Kantischen Grundsätzen von grösster Bedeutung sein. Die Achtung vor dem moralischen Gesetze wird von Kant als Gefühl bezeichnet.„Dieses Gefühl(unter dem Namen des moralischen) ist also lediglich durch Vernunft bewirkt. Es dient nicht zur Beurteilung der Handlungen, oder wohl gar zur Gründung des objectiven Sittengesetzes, sondern bloss zur Triebfeder, um dieses in sich zur Maxime zu machen*).“ An aunderer Stelle wird die Achtung vor dem moralischen Gesetz als die Sittlichkeit selbst bezeichnet. Ergab sich als Aufgabe des Sittengesetzes die Darstellung der Menschheit im empirischen Menschen, so ergiebt sich nunmehr Sitt- lichkeit als Achtung vor dieser Aufgabe. Als Träger des moralischen Gesetzes kann nach dieser Auffassung nur derjenige bezeichnet werden, dem die Menschheit in seiner Person und bei anderen heilig ist. Die Annahme einer solchen Gesinnung kann durch Gewöhnung, wie schon früher erwähnt wurde, wohl vorbereitet werden, bleibt aber in letzter Linie des Menschen eigene That. Legalität lässt sich anerziehen, Moralität der Handlungen bleibt das Geheimnis des menschlichen Herzens, kann nur durch eine Re- volution der Gesinnung erzielt werden. Die Begriffe Revolution der Gesinnung und freie Erzeugung des Sittlichen sind identisch. Durch planmässige Bildung des Gedanken- kreises, das sei Herbart zugegeben, kann pflichtmässiges Handeln gebildet werden, die
*) Pract. Vernunft S. 81, Ausgabe v. Hartenstein.


