Aufsatz 
Der principielle Gegensatz in den pädagogischen Anschauungen Kants und Herbarts : Beigabe des ordentlichen Lehrers / Otto Böhmel
Entstehung
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streng geschieden werden. In den späteren ethischen Schriften Kants ist diese Trennung bereits vollzogen. Im Pflichtbegriff ergiebt sich, Kants Lehre entsprechend, die Be- ziehung des Sittengesetzes auf den empirischen Menschen. Hieraus folgt, dass der Begriff der Pflicht, seine Behandlung nicht in der reinen, sondern in der angewandten Ethik finden muss. Da nun Pädagogik angewandte Ethik ist, so rechtfertigt sich der Pflichtbegriff als ein Grundbegriff der theoretischen Pädagogik. Hätte Kant thatsäch- lich das Sittengesetz aus dem Pflichtbegriff abgeleitet, so hätte er dasselbe in der psychologischen Beschaffenheit des Menschen begründet, was er ja gerade vermeiden wollte. Wenn also Herbart meint, Kant habe den Pflichtbegriff zum Sittengesetz er- weitert, also dasselbe psychologisch begründet, so beschuldet er ihn des W ider spruchs gegen die Grundlagen seines Systems. Wie oft und eindringlich aber Kant jede psycho- logische Begründung seiner Moral von sich weist, darauf braucht wohl kaum noch hingewiesen zu werden. In der Auffassung Kants begründet sich das Sittengesetz unabhängig von aller Erfahrung, entspringt nicht nur nicht in der Erfahrung, ist auch in derselben nicht als Thatsache vorhanden. Die Realität desselben muss sich in anderer Weise feststellen lassen. Das Gebot, in dem es im Geistesleben des empirischen Menschenerscheint, spricht sich aus als kategorischer Imperativ. Der kategorische Imperativ selbst ist die allgemeinste Form, in welcher Sittengesetz und empirischer Mensch aufeinander bezogen werden. Der kategorische Imperativ ist das Prinzip, aus dem sich alle Pflicht ihrer Richtung nach bestimmen lässt. Pflicht ist das Gefühl, welches sich ergiebt aus der Beziehung des kategorischen Imperativs auf das einzelne Individuum. Das Sittengesetz selbst aber ist von dem kategorischen lmperativ ver- schieden und soll uns der Idee nach in eine Natur versetzen,in welcher reine Ver- nunft, wenn sie mit dem ihr angemessenen physischen Vermögen begleitet wäre, das höchste Gut hervorbringen würde, und bestimmt unseren Willen, die Form der Sinnen- welt, als einem Ganzen vernünftiger Wesen zu erteilen*). Dieses vom Sittengesetz geforderte Reich vernünftiger Wesen zu schaffen, das ist das Gebot des kategorischen Imperativs. An anderer Stelle äussert sich Kant, dassin der Ordnung der Zwecke der Mensch(mit ihm jedes vernünftige Wesen) Zweck an sich selbst sei, das ist nie- mals bloss als Mittel von Jemandem(selbst nicht von Gott) ohne zugleich hierbei selbst Zweck zu sein, könne gebraucht werden**). Der Mensch kann verlangen, nicht nur als Mittel betrachtet zu werden, weil er die Idee der Menschheit in sich trägt, weil er sich als Glied einer Ordnung der Dinge denken kann, welche ihn frei zeigt vom Mechanismus der Mittel. Er kann eine andere Art der Betrachtung fordern, welche ihn beurteilt nicht als Naturwesen, sondern nach dem Sittengesetze, nach Gesetzen der Frei- heit. Der Mensch unter den Gesetzen der Sittlichkeit, gedacht, ist ein anderer als der empi- rische Mensch. In diesen Begriffen spricht sich der Gegensatz aus zwischen Menschheit und Mensch, Noumenon und Phaenomenon, zwischen Naturgesetz und Sittengesetz. Die Menschheit in dem empirischen Menschen Zur Darstellung zu bringen, das ist der Inhalt des Sittengesetzes. Das Sittengesetz offenbart sich als Idee.Indem wir den Menschen als Wesen der Sittlichkeit denken, erkennen wir das Unschickliche, das Un- angemessene, das Widerliche und Empörende der Bedingtheit in die ihn Natur und Geschichte zwingen***). Die Umgestaltung des empirischen Menschen nach dieser Idee wird zur Pflicht. Meinte Herbart, wie wir früher sahen, Kant habe sein Sittengesetz durch Verallgemeinerung des Pflichtbegriffs gefunden, so ergiebt sich das volle Gegen-

*) Pract. Vernunft 47. **) Pract. Vernunft 138. ***) Cohen, Kants Begründung der Aesthetik.