4
legt. Der Pädagogik erwächst aus diesen Begriffen die Aufgabe, ethischen Begriffen den Weg zu bahnen, dieselben in der Gesammtheit des Volkes zur Darstellung zu bringen. Die Wissenschaft der Pädagogik ist angewandte Ethik. Hieraus ergiebt sich, dass man von einer theoretischen Pädagogik nur reden kann, sofern sie sich stützt auf die Gesetze einer systematischen Ethik. Giebt es eine Ethik als Wissenschaft, so giebt es auch eine theoretische Pädagogik. Wenn nun, wie vorher angeführt wurde, die theoretische Pädagogik nicht den Begriff der einzelnen Persönlichkeit, sondern die sittliche Volks- gemeinschaft in das Centrum ihrer Betrachtung stellt, so scheint es fast, als ob ein Gegensatz zwischen Individuum und Gesammtheit bestände. Es drängt sich die Beant- wortung der Fragen auf:„Welche Anforderungen müssen aus dem Grundgedanken einer sittlichen Gemeinschaft an das Individuum gestellt werden? Kann das Individuum diesen Anforderungen entsprechen? Kann nicht vielleicht mit Recht der Vorwurf gemacht werden, es sei mit dem Begriffe der ethischen Volksgemeinschaft nur ein analytischer Begriff an die Spitze der theoretischen Pädagogik gestellt worden? Wie kann der Vorwurf abgewehrt werden, als sei die sittliche Persönlichkeit nur dem Begriffe der sittlichen Gemeinschaft zu Liebe geschaffen worden? In diesen Betrachtungen werden die schwierigsten Fragen der Kantischen Ethik berührt, deren Beantwortung nur teilweise in das Gebiet der theoretischen Pädagogik gehört. Als letztes Ziel erstrebt auch Kant diejenige Volksgemeinschaft, welche Fichte durch seine Reden an die deutsche Nation verwirklichen wollte. Der Begriff der sittlichen Volksgemeinschaft setzt voraus die sittliche Bildung der einzelnen Individuen. Sittliche Bildung zu bewirken ergiebt sich als Aufgabe der Gesammtheit, sie wird zur Verpflichtung des Vertreters derselben, des Staates.
Die Schöpfung der sittlichen Gemeinschaft aber soll die ureigene That des Menschen séein.„Die Natur hat gewollt, dass der Mensch alles was über mechanische Anord- nungen seines tierischen Daseins geht, gänzlich aus sich selbst herausbringen, und keiner anderen Glückseligkeit teilhaftig werde, als die er sich selbst, frei von Instinkt durch eigene Vernunft verschafft hat“)“. Das Wohlergehen des Individuums ist, im Geiste Kants gedacht, nebensächlich.„Es scheint aber der Natur darum gar nicht zu thun gewesen zu sein, dass er wohl lebe, sondern, dass er sich soweit hervor arbeite, um sich durch sein Verhalten des Lebens und des Wohlbefindens würdig zu machen.“ Die Würde der Menschheit in seiner Person zur Darstellung zu bringen, das ist die Forderung, welche die Gesammtheit an das einzelne Individuum stellt. Wiederholt äussert sich Kant dahin, dass der Mensch, wenn er sich dereinst zur grössten Geschicklichkeit und grössten Vollkommenheit durchgearbeitet haben sollte, er das Verdienst ganz allein haben und nur sich selbst verdanken dürfe. Die Gattung als solche wird für den jeweiligen Standpunkt der Kultur verantwortlich gemacht. Aus der Selbstverantwortlichkeit der Gattung folgt mit Notwendigkeit die Selbstverantwortlichkeit der Individuen. Soll. aber der Mensch sich selbst verantwortlich werden, so muss er der Schöpfer seiner eigenen sittlichen Persönlichkeit werden. Die sittlichen Grundsätze, diese Forderung ergiebt sich für das Individuum, müssen erworben, nicht durch Tradition überliefert werden. Ebenso weisst in wissenschaftlichen Dingen der Begriff der Selbstverantwort- lichkeit hin auf Selbstthätigkeit und stellt die Forderung auf, Wissen nicht zu über- liefern, sondern, soweit als möglich neu zu erwerben. Nicht die Menge des vorhandenen Wissens stählt das Gefühl der Verantwortlichkeit, sondern die Art und Weise der Erwerbung desselben. Nur soweit, als dieses Gefühl der Verantwortlichkeit gefördert wird, steht Geistesbildung im Dienste sittlicher Bildung.
*) Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerl. Absicht. Satz III.


