— 41—
Naſſau begann jetzt den Rechtsſtreit. Als die neue Linie die Belehnung mit Wiesbaden nachſuchte, wurde zugleich die Belehnung mit den 3 Turnoſen am Lahnſteiner Zoll erbeten. Um den Anſpruch zu ſtützen, erbaten ſich die Naſſauer Rechtsgutachten von der Tübinger, Freiburger, Frankfurter(a. d. Oder) und Kölner Univerſität, die ſich alle zu ihren Gunſten ausſprachen. Trotz dieſer Beweismittel, und trotzdem ein naſſauiſcher Geſandter ſich wegen dieſer Sache lange in Wien aufhielt, wurde im Jahre 1631 endlich vom Kaiſer dem Erzbiſchof Recht gegeben; jedoch wurde darauf hingewieſen, daß Naſſau und Mainz ſich wohl noch beſonders darüber einigen würden. Dieſes Urteil erſchien dem Grafen um ſo ungerechter, weil man ſich vom Kaiſer zu verſehen geglaubt hatte, daß er„nicht allein die ſeit zehn Jahren erlittenen Kriegs⸗ kontributionen, ſondern auch die vielen Kriegspreſſuren und Schäden, die allein beim Hauſe Naſſau⸗Saarbrücken auf etliche Millionen Geldeswert ſich veranſchlagen ließen, in mitleidige Conſideration ziehen werde“.
Das war nun nicht geſchehen, darum hoffte man aber um ſo ſicherer, daß die ſchwediſche Dankbarbeit den Naſſauern wieder zum vollen Beſitze aller Rechte verhelfen werde. Bald nach der Eroberung war von den Schweden zum Oberamtmann für Lahnſtein und Umgegend Rasmus Stor Kelſon eingeſetzt worden, der im kurfürſtlichen Schloſſe Wohnung nahm. Bald ſollte es ſich zeigen, wie dieſer über die naſſau⸗ iſchen Rechte dachte. Im Anfang des Oktober wollte der naſſauiſche Vogt Hans Mangolt die Maße prüfen und mit der Einforderung des Zehnten beginnen, aber der ſchwediſche Amtmann Rasmus hinderte ihn und erklärte alle Gefälle für königliches Eigentum. Mangolt berichtete an den Amtmann Joh. Gottfr. Emmerich in Naſſau; dieſer ſandte „wegen eigener Leibesſchwachheit ſeinen Bruder nach Oberlahnſtein, der aber dieſelbe Antwort erhielt wie der Vogt; jedoch verſprach der Schwede, an den Reichskanzler das eingehändigte Schriftſtück zu überſenden, worin die naſſauiſchen Rechte auseinandergeſetzt und dem ſchwediſchen Amtmann Koſten und Weiterungen angedroht waren. Dieſer forderte dagegen von Schultheiß, Gericht und Rat einen ſchriftlichen Bericht ins Schloß, welche Bürger ausgewieſen ſeien, welche Güter dieſe hätten und wo dieſelben gelegen. Zugleich unterſagte er ihnen, an irgend einen Fürſten oder Grafen, der eine Gerechtigkeit in Oberlahnſtein habe, etwas auszuliefern, es ſei denn, daß König oder Kanzler es befehlen würden Am 23. Okt. ſchrieb Graf Johann ſelbſt an den Reichskanzler Oxenſtierna, erinnerte hin daran, wie er ſeiner Zeit„durch göttliche Verleihung“ die ſpaniſche
1


