Aufsatz 
Lahnstein in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts.
(Beiträge zur Lahnsteiner Geschichte. II.)
Entstehung
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Nachtrag.

Als Johann von Naſſau Idſtein am 1. Juli 1632 Oberlahnſtein einnahm, wurde ihm von Oxenſtierna und Horn angeboten, die Stadt zu behalten und in ſeine Verwaltung zu übernehmen. Graf Johann ſchlug das Anerbieten aus und begehrte nur, daß er und ſeine Brüder in dem Genuſſe der althergebrachten Rechte und Gefälle nicht beeinträch⸗ tigt werden möchten. Das wurde ihm zugeſagt, und als er ſpäter mit ſeinen Truppen gegen das Kölniſche vorrückte, verſprach es ihm der ſchwediſche Kriegsrat Sparr nochmals. Die Gerechtſame, die der Graf in Oberlahnſtein beanſpruchte, waren folgende:

Naſſau hat den Pfarrer einzuſetzen und beſitzt die Vogtei daſelbſt; an den Vogt iſt ein Teil des Wein⸗ und Fruchtzehnten einzuliefern.

Es hat Anteil an der Beſetzung der Richterſtellen; es iſt Ober richter über Hals und Haupt vom Leben zum Tod; ihm gebührt ein Teil der Wetten und Bußen; die Unkoſten bei peinlichen Exekutionen werden zwiſchen Naſſau und Mainz halbiert; jedes Haus in Oberlahnſtein hat jährlich ein Semmer Vogthafer) zu liefern; Naſſau hat zu Jagen und zu Hegen nach allerhand hohem und niederem, ſchwarzem und rotem Wildpret in den Oberlahnſteiner Wäldern, in und außerhalb der Schläge bis in den Rhein mit Hunden und Wildgarn, mit Dienſtleuten und Unterthanen.(Innerhalb der Schläge iſt dies letzthin mairziſcherſeits ungerechter Weiſe verwehrt worden.) Endlich hat Naſſau vom Reiche zu Lehen 3 Turnoſen an dem Zolle zu Lahnſtein. Im Jahre 1506 haben ſich Mainz und Naſſau dahin verglichen, daß von einem jeden Zollſchreiber jährlich 1000 Goldgulden in vier Raten bezahlt werden ſollten. Dieſer Pflicht hatte ſich Mainz im Jahre 1605, als Graf Joh. Ludwig von Naſſau⸗Wiesbaden als letzter männlicher Sproß ſeiner Linie ſtarb, ent⸗ zogen und erklärt, jene 3 Turnoſen wären nun für Naſſau verloren.

¹) Der Vogthafer heißt gewöhnlich Rauchhafer, weil von jedem Rauch ein Semmer entrichtet werden mußte.