— 44—
richten, daß nichts zu erhalten ſei; die Räte aber antworteten ihm, daß der Graf bis zum März weg ſei und darum in betreff der Weine ſich nichts thun laſſe. Hier endigen die Schriftſtücke; Rasmus¹) wurde bald darnach durch den Amtmann Titus Peter erſetzt.
Die Grafen von Naſſau aber erhielten den Zehnten nicht. Als die Schweden die Stadt verließen, zog der Kurfürſt denſelben ein und gab das Schöffeneſſen. Auch der Paſtor Jakob Thoma wurde von Mainz aus präſentiert und von dem Archidiakon in Dietkirchen ordiniert. Erſt der Friede von Münſter und Osnabrück brachte den Grafen ihre Rechte wieder.
Am 7. Nov. 1648 wurden auf kurfürſtlichen Befehl die Naſſauer wieder in den Beſitz der Zehntherrſchaft eingeſetzt, und am 14. Dezember waren Joh. Friedr. von Botzheim und Zacharius Grallius, Kanzleidirektor und Licentiat der Rechte hier, um in feierlicher Weiſe für den Grafen das alte Zehntrecht zu erneuern. Die Rechtmäßigkeit der Wahl des Pfarrers Thoma mußten ſie ausdrücklich anerkennen, doch ſtarb dieſer bald darauf.(1654.) ²)
¹) Er lebte noch im Jahre 1638 in Mainz; von ihm iſt ein Schriftſtück aus dem Jahre 1633 vorhanden, worin er Bürgermeiſter und Rat der Stadt Rhens auffordert, einen Grenzſtein aufzurichten an der Mündung der Schlierbach. (Irrungen zw. Mainz und Heſſ.⸗Darmſtadt. W. St.)
²) Irr. zw. Mainz u. Naſſau.(W. St.)


