nicht nur des Nachts, ſondern auch zur Zeit man vernommen, daß die Naſſauer ein Jagen vorgehabt, beſchließen müſſen, wie denn einſtmals durch dieſelben gemeldete Schläge mit den Pfoſten und Schlöſſern ausgehoben und niedergelegt; als man ſolches aber gewahr worden, hat man einige hier geſtellten Garne weggenommen.
Endlich müſſen wir noch einer anderen Neugründung gedenken. Die alte Bann- oder Weiße Mühle konnte bei Hochwaſſer oder niedrigem Waſſerſtande oft 4—6 Wochen nacheinander nicht mahlen. Deshalb hatte bereits 1677 Stephan Schmalz eine andere Mühle an der Lahn gebaut, ſie aber ſchon im folgenden Jahre für 104 Rchsthlr. verkauft. Dieſe ſogenannte Schmalzmühle ſcheint ſich aber auch nicht bewährt zu haben. Als in den 90er Jahren ſtarke Einquartierung hier lag, mußte der Zollſchreiber das Korn nach Braubach ſchicken und für das Militär mahlen laſſen. Daher errichtete Dietrich Schröder im Forſtgrunde die Forſtmühle, die aber für die Gemeinde zu abgelegen war. So beſchloſſen Gericht und Rat den Bau einer neuen Mühle an der Lahn, die bei jedem Waſſerſtande arbeiten konnte. Im Jahre 1695 wurde dieſelbe fertig geſtellt; ſie koſtete neben freiem Bauholz 1200 Gld. und war zu Anfang 1695 in Betrieb.) Es entſtand jedoch infolge dieſes Baues ein langdauernder Streit mit dem Zollſchreiber, dem Erbpächter der Bannmühle, welcher behauptete, daß dieſer durch die neue Mühle Eintrag geſchehe. Dem neuen Müller, der an die Gemeinde 24 Mltr. Korn Pacht entrichtete, wurde das Leben ziemlich ſauer gemacht. Er durfte nur dann in die Stadt fahren und Getreide einholen, wenn der Bann⸗ müller die Arbeit nicht bewältigen konnte. Die neue Mühle hielt ſich aber dennoch; 1699 brachte ſie der Gemeinde 18 Bopparder Mltr. Pacht, wovon dieſe 6 an die kurfürſtliche Kammer als Waſſerpacht geben mußte, denn der„öffentliche Fluß“ gehörte dem Landesherrn. ²)
Die ſtädtiſche Verwalkung bietet in dieſer Zeit noch das⸗ ſelbe Bild wie zu Anfang des Jahrhunderts. Landesherr iſt der Kur⸗ fürſt von Mainz und neben ihm das Domkapitel, denn dieſem wird die Erbhuldigung geleiſtet für den Fall, daß der Kurfürſt ſtirbt oder ge⸗ fangen wird. Nach der Neuwahl des Erzbiſchofs wird dieſelbe im Schloß durch 4 Domherren mit offenem Brief und großem Siegel an⸗ gezeigt, und die Beamten legen in die Hände der Geſandten den Treueid ab.
¹) Es iſt wohl die heutige Wolfsmühle. ²) Akten über die neue Mühle(W. St.)


