Aufsatz 
Erzbischof Giselher von Magdeburg : ein Beitrag zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit : 1. Teil / von Arthur Boehmer
Entstehung
Einzelbild herunterladen

27

bischof mit den Gegnern Unterhandlungen an; er erreichte jedoch von den sächsischen Herren weiter nichts als die Zusicherung freien Abzuges gegen das zu wiederholende eidliche Versprechen des Herzogs, den Königsknaben auf dem Tage von Rara an Theophano auszuliefern und seine sämtlichen Burgen mit Aus- nahme von Merseburg, Frosa und Walbeck zu räumen. Heinrich blieb keine Wahl; er nahm an und begab sich mit seinen Getreuen nach Merseburg. In eingehender Beratung wurde die Situation erwogen; Ergebnis war der Beschluss, dass Heinrich zum Heile des Vaterlandes ¹) seinen Plänen entsagte und die Forderungen seiner Gegner zu erfüllen ernstlich versprach. Damit war Deutschland der Bürgerkrieg erspart. Wenn es sich auch nicht quellenmässig erweisen lässt, so ist doch anzu- nehmen, dass Giselher, der die Verhandlungen mit den Königsgetreuen geleitet hatte, auf Heinrichs Entschliessung von grösstem Einfluss gewesen ist.

Der für die deutsche Geschichte so wichtige Tag von Rara?)(29. Juni) führte noch einmal Heinrichs Parteigenossen zusammen. Heinrich löste hier sein Wort ein, indem er den jungen König seiner Mutter Theophano auslieferte und seine Getreuen entliess; er erhielt ausser unbestimmten Aussichten auf Baiern Ver- zeihung für sich und seine Parteigänger.*) Die vormundschaftliche Regierung übernahm Theophano.

Auch Giselher wird damals seinen Frieden mit der Kaiserin-Regentin ge- macht haben; auf welche Bedingungen hin, können wir freilich nicht erkennen. Indessen scheint Theophano sich den politischen Ideen Ottos des Grossen, die dann von Otto II. aufgenommen worden waren, nämlich in den wendischen Gegenden dem Metropoliten von Magdeburg die Führerschaft zu übertragen, angeschlossen zu haben.) Darauf lässt schliessen sowohl die Umgestaltung in den wendischen Markgrafschaften, welche auch die letzte lockere Verbindung unter denselben löste und die Nordmark, die Mark Lausitz und die Mark Meissen als völlig unabhängig von einander hinstellte5) wobei die entschiedene Frau nicht einmal die aus der Abweichung von der Erbfolge ihr drohende Misstimmung scheute als auch der Verzicht auf eine Wiederherstellung des Merseburger Bistums. Ein solcher Ver- zicht liegt doch wohl in der Urkunde vom 14. Februar 985, durch welche Giselher sämtliche Besitzungen und Rechte, die an sein Erastift durch die beiden ersten Ottonen gekommen waren, bestätigt wurden.) Auch Thietmar berichtet nicht, dass die Kaiserin Restitutionsgedanken weiter verfolgt habe.

¹) Thietmar IV, 6: Is vero cum fidelibus suis singula quaeque discutiens, seque ob Dei timorem et patriaeque salutem a proposito recessurum suo veraciter indicans, grates auxilii suimet ac bonae voluntatis condignas refert, et ut cum illo ad condictum pergerent diem, omnes cari- tative postulat.

) Ranke, Weltgesch. VII stellt die Lage von Rara als unbestimmt hin; es sei entweder Gross-Rohrheim bei Lorsch oder Kloster Rohr bei Meinigen.

3) Thietmar IV, 6; Ann. Quedlinburg. u. Ann. Hildesh. zu 984.

4) Krühne a. O. p. 314.

5) Giesebrecht, Kaiserzeit I, 634.

6) Stumpf, Regest. No. 881 u. oben p. 15.

4*